Bürgerservice

- Antragstellung durch persönliche Vorsprache
- bei Personen unter 18 Jahren mit gesetzlichem Vertreter:
* bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen,
erhältlich beim Jugendamt
(nicht älter als ein halbes Jahr)
* bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung
des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen
* bei Abholung des Dokuments bei gemeinsamen
Sorgerecht mit Abholvollmacht des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
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Kontakt Sachgebiet Bürgerservice
Fax:03631/696-838
E-Mail:buergerservice@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr

- Antragstellung durch persönliche Vorsprache
- bei Personen unter 18 Jahren mit gesetzlichem Vertreter:
* bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen,
erhältlich beim Jugendamt
(nicht älter als ein halbes Jahr)
* bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung
des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen
* bei Abholung des Dokuments bei gemeinsamen
Sorgerecht mit Abholvollmacht des nicht anwesenden Sorgeberechtigten