Bürgerservice
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Straßenreinigung
Kontakt Sachgebiet Umwelt und Grünordnung
Fax:03631 / 696 87 867
E-Mail:umweltamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Es gibt eine Straßenreinigungssatzung und eine Straßenreinigungsgebührensatzung.
Die Straßenreinigungssatzung regelt die Zuständigkeiten bzw. Pflichten und den Reinigungsumfang.
Die Stadt kann die Reinigung auf die Grundstückseigentümer der durch die zu reinigenden Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen (übertragene Reinigungspflicht) oder sie übt die Reinigung selbst aus und erhebt gemäß Straßenreinigungsgebührensatzung dafür Gebühren. Es besteht hier ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Straßenreinigungsgebühren werden durch einen Bescheid festgesetzt. Im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung sind den Straßen die entsprechenden Reinigungsklassen zugeordnet:
RKL Ü - übertragene Reinigungspflicht
RKL 1 - Reinigung der Fahrbahn 1 x wöchentlich
RKL 2 - Reinigung der Fahrbahn 2 x wöchentlich
RKL 3 - Reinigung der Fahrbahn 3 x wöchentlich.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der veranlagten Frontmeterlänge und der Reinigungsklasse bzw. -häufigkeit.
Können Straßen länger als 1 Monat ununterbrochen nicht gereinigt werden, weil dort z. B. eine Baustelle ist, so erhalten die betroffenen Anwohner auf schriftlichen Antrag eine Gutschrift, die mit offenen bzw. künftigen Forderungen verrechnet wird.
Die Straßenreinigungssatzung regelt die Zuständigkeiten bzw. Pflichten und den Reinigungsumfang.
Die Stadt kann die Reinigung auf die Grundstückseigentümer der durch die zu reinigenden Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen (übertragene Reinigungspflicht) oder sie übt die Reinigung selbst aus und erhebt gemäß Straßenreinigungsgebührensatzung dafür Gebühren. Es besteht hier ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Straßenreinigungsgebühren werden durch einen Bescheid festgesetzt. Im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung sind den Straßen die entsprechenden Reinigungsklassen zugeordnet:
RKL Ü - übertragene Reinigungspflicht
RKL 1 - Reinigung der Fahrbahn 1 x wöchentlich
RKL 2 - Reinigung der Fahrbahn 2 x wöchentlich
RKL 3 - Reinigung der Fahrbahn 3 x wöchentlich.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der veranlagten Frontmeterlänge und der Reinigungsklasse bzw. -häufigkeit.
Können Straßen länger als 1 Monat ununterbrochen nicht gereinigt werden, weil dort z. B. eine Baustelle ist, so erhalten die betroffenen Anwohner auf schriftlichen Antrag eine Gutschrift, die mit offenen bzw. künftigen Forderungen verrechnet wird.