Bürgerservice
Ansprechpartnerin:
Frau Fuchs
Tel.-Nr. 03631 / 696 9484
Gewässerunterhaltung II. Ordnung
Kontakt Sachgebiet Umwelt und Grünordnung
Fax:03631 / 696 87 867
E-Mail:umweltamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Unterhaltunspflichtig für alle Gewässer 2. Ordnung (Salza, Rossmannsbach, Mühlgraben...) ist die Stadt Nordhausen.
Das Thüringer Wasserhaushaltsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage.
Was im, am oder um Gewässer passiert, ist abstimmungs- und genehmigungspflichtig.
Das Thüringer Wasserhaushaltsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage.
Was im, am oder um Gewässer passiert, ist abstimmungs- und genehmigungspflichtig.
Informationen
Dokumente
Im Vorfeld muss das Vorhaben vorgestellt werden, wenn am Gewässer Maßnahmen geplant sind. Alles muss genau erläutert werden.Bemerkung
Wenn Hinweise, Missstände oder Probleme bestehen bezüglich der Unterhaltung / Pflege des Gewässers, dann können diese hier angezeigt werden.Ansprechpartnerin:
Frau Fuchs
Tel.-Nr. 03631 / 696 9484