Bürgerservice
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Grabungen innerhalb öffentlicher Verkehrs- oder Grünflächen
Kontakt Bauamt
Fax:03631 / 696 865
Anschrift:Stadt Nordhausen
- Bauamt -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Unter öffentlichen Verkehrsraum versteht man:
Straßen, Wege, Plätze sowie Grünanlagen
Für alle Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedarf es der Zustimmung des Straßenbaulastträgers entsprechend der Bundes- und Landesgesetze, incl. der Erteilung der Schachterlaubnis der Versorgungsunternehmen. Die Schachterlaubnis ist bei den Versorgungsunternehmen eigenständig einzuholen.
Grabungen sind genehmigungs- und kostenpflichtig!
Straßen, Wege, Plätze sowie Grünanlagen
Für alle Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedarf es der Zustimmung des Straßenbaulastträgers entsprechend der Bundes- und Landesgesetze, incl. der Erteilung der Schachterlaubnis der Versorgungsunternehmen. Die Schachterlaubnis ist bei den Versorgungsunternehmen eigenständig einzuholen.
Grabungen sind genehmigungs- und kostenpflichtig!