Bürgerservice

Grabungen innerhalb öffentlicher Verkehrs- oder Grünflächen

Kontakt Bauamt

Telefon:03631 / 696 201

Fax:03631 / 696 865

E-Mail:bauamt@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
- Bauamt -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Unter öffentlichen Verkehrsraum versteht man:
Straßen, Wege, Plätze sowie Grünanlagen

Für alle Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedarf es der Zustimmung des Straßenbaulastträgers entsprechend der Bundes- und Landesgesetze, incl. der Erteilung der Schachterlaubnis der Versorgungsunternehmen. Die Schachterlaubnis ist bei den Versorgungsunternehmen eigenständig einzuholen.

Grabungen sind genehmigungs- und kostenpflichtig!

Informationen


Downloads

Dokumente

Antrag auf Grabungsgenehmigung innerhalb öffentlicher Verkehrs- oder Grünflächen mit Lageplan

Der Antrag auf Grabungsgenehmigung ist im Bauamt/Sachgebiet Tiefbau erhältlich oder hier als Download.

Fristen

14 Tage, außer bei Havariefällen

Bemerkung

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund oder einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist gesondert bei der Verkehrsbehörde einzuholen!

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.