Bürgerservice
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Antrag auf Grabmalgenehmigung
Kontakt Sachgebiet Friedhöfe
Fax:03631/ 696 869
Anschrift:Stadt Nordhausen
Hauptfriedhof
Stresemannring 50
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Für die Errichtung eines Grabmals ist eine vorherige Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung
der Stadt Nordhausen erforderlich.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss folgende Unterlagen bzw. Angaben enthalten:
Den Antrag stellt in der Regel der Nutzungsberechtigte bzw. der Inhaber der Grabstätte.
Alternativ können auch Steinmetzbetriebe oder andere geeignete Handwerksbetriebe als bevollmächtigte
Vertreter des Auftraggebers den Antrag einreichen.
Hinweis:
Jede Veränderung an einer vorhandenen Grabanlage (z.B. Austausch, Versetzung oder Ergänzung eines Grabmals) bedarf ebenfalls der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.
der Stadt Nordhausen erforderlich.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss folgende Unterlagen bzw. Angaben enthalten:
- Zeichnung von Grundriss und Ansicht des Grabmals mit genauen Maßangaben
- Angaben zum Material und zur Oberflächenbearbeitung
- Beschreibung der allgemeinen Gestaltung (z.B. Form, Schrift) und Ornamentik
- Angaben zu Art, Größe und Ausführung der Fundamente
Den Antrag stellt in der Regel der Nutzungsberechtigte bzw. der Inhaber der Grabstätte.
Alternativ können auch Steinmetzbetriebe oder andere geeignete Handwerksbetriebe als bevollmächtigte
Vertreter des Auftraggebers den Antrag einreichen.
Hinweis:
Jede Veränderung an einer vorhandenen Grabanlage (z.B. Austausch, Versetzung oder Ergänzung eines Grabmals) bedarf ebenfalls der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.