Bürgerservice
Befreiung zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes und vom Tragen eines Schutzhelmes
zuständig:
Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Verkehrsbehörde)
03631 696-9277
03631 696-9532
03631 696-836
Stadtverwaltung Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Den Antrag zur Befreiung vom Anlegen des Sicherheitsgurtes und zur Befreiung vom Tragen des Schutzhelmes finden Sie hier als PDF-Datei zum Herunterladen.
Er kann per Post, per E-Mail: verkehrsbehörde@nordhausen.de oder per FAX: 03631/696-836 übersandt werden.
Die Gebühr beträgt 11,00 Euro.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 696-9568.
Bemerkung
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.
Befreiung zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes und vom Tragen eines Schutzhelmes
zuständig:
Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Verkehrsbehörde)
03631 696-9277
03631 696-9532
03631 696-836
Stadtverwaltung Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Den Antrag zur Befreiung vom Anlegen des Sicherheitsgurtes und zur Befreiung vom Tragen des Schutzhelmes finden Sie hier als PDF-Datei zum Herunterladen.
Er kann per Post, per E-Mail: verkehrsbehörde@nordhausen.de oder per FAX: 03631/696-836 übersandt werden.
Die Gebühr beträgt 11,00 Euro.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 696-9568.
Bemerkung
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.