Bürgerservice

Anzeige einer Veranstaltung

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Wer eine öffentliche Vergnügung (Volks- und Heimatfeste, Schützenfeste, Brauchtums- und Traditionsfeste, Sportfeste, Karnevalsveranstaltungen, Straßenfeste usw.) veranstalten will, muss dies gemäß § 42 Abs. 1 ThürOBG schriftlich der Gemeinde/Stadt anzeigen.

Das Formular für die Anzeige erhalten Sie unter Downloads als PDF-Datei zum Herunterladen.
Dokumente
Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass.
Fristen
Die Veranstaltung ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
Bemerkung
Eine schriftliche Bestätigung der Veranstaltungsanzeige erfolgt grundsätzlich nur bei Erlaubnissen wie z. B. Sperrzeiten oder Brauchtumsfeuern, oder bei der Erteilung von Auflagenbescheiden.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Anzeige einer Veranstaltung

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Wer eine öffentliche Vergnügung (Volks- und Heimatfeste, Schützenfeste, Brauchtums- und Traditionsfeste, Sportfeste, Karnevalsveranstaltungen, Straßenfeste usw.) veranstalten will, muss dies gemäß § 42 Abs. 1 ThürOBG schriftlich der Gemeinde/Stadt anzeigen.

Das Formular für die Anzeige erhalten Sie unter Downloads als PDF-Datei zum Herunterladen.
Dokumente
Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass.
Fristen
Die Veranstaltung ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
Bemerkung
Eine schriftliche Bestätigung der Veranstaltungsanzeige erfolgt grundsätzlich nur bei Erlaubnissen wie z. B. Sperrzeiten oder Brauchtumsfeuern, oder bei der Erteilung von Auflagenbescheiden.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.