Wer eine öffentliche Vergnügung (Volks- und Heimatfeste, Schützenfeste, Brauchtums- und Traditionsfeste, Sportfeste, Karnevalsveranstaltungen, Straßenfeste usw.) veranstalten will, muss dies gemäß § 42 Abs. 1 ThürOBG schriftlich der Gemeinde/Stadt anzeigen.
Das Formular für die Anzeige erhalten Sie unter Downloads als PDF-Datei zum Herunterladen.
Dokumente
Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass.
Fristen
Die Veranstaltung ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
Bemerkung
Die Gebühr für die Anzeige einer Veranstaltung beträgt 20,00 Euro. Wenn Auflagen für die Veranstaltung erteilt werden oder die Anzeige verspätet erfolgt, sind höhere Gebühren zu entrichten.