Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Unternehmer (Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehrs, auch bei teilweiser Straßensperrungen, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung wird auf Antrag erteilt.
Dokumente
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde, Markt 15, 99734 Nordhausen, Zimmer 324 oder hier per Download. Das Formular kann Ihnen auch per FAX zugesandt werden.
- verkehrsrechtliche Anordnung
- Lagepläne, Skizzen, Zeichnungen,
- Veranstaltungsmeldung oder
Veranstaltungsgenehmigung
- Baugenehmigung
Bemerkung
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.