Bürgerservice
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Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung - Straßensperrung/Umleitung
Kontakt Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Verkehrsbehörde)
Fax:03631 696-836
E-Mail:verkehrsbehoerde@nordhausen.de
Anschrift:Stadtverwaltung Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Unternehmer (Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehrs, auch bei teilweiser Straßensperrungen, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung wird auf Antrag erteilt.
Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung wird auf Antrag erteilt.