Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes ab 01.01.2009 gelten neue Aufbewahrungsfristen für Personenstandsbücher.
Sterberegister: 30 Jahre
Eheregister: 80 Jahre
Geburtenregister: 110 Jahre
Sollten Sie Auskünfte aus älteren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Nordhausen - https://www.nordhausen.de/rathaus/lebenslagen_lang.php?LebensNr=8142 -
Bemerkung
Die Personenstandsurkunden können online über die sicheren Seiten beantragt werden - Startseite www.nordhausen.de - unten links - Standesamtliche Online-Formulare