Meldung

Besucherverkehr in Stadtverwaltung Nordhausen wird sehr eingeschränkt

Montag, 16. März 2020, 14:17 Uhr
Nordhausen (psv) Die Stadtverwaltung Nordhausen schließt ab Dienstag, 17. März, für die Öffentlichkeit. Ab Morgen erfolgt der „Dienst am Bürger“ nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer Voranmeldung.

Dienstbetrieb im Rathaus wird aufrechterhalten
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sind die städtischen Dienstgebäude nur noch sehr eingeschränkt zugänglich. Bis auf Weiteres ist ein Zutritt grundsätzlich nur aus unaufschiebbaren Gründen und nach vorheriger telefonischer Anmeldung per Cityruf möglich. Privatbesucher, Touristen und Besuchergruppen haben dagegen keinen Zutritt mehr. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus vorab telefonisch nachzufragen und ggfs. terminieren zu lassen

In dringenden Fällen erreichen Sie die Stadtverwaltung:
24h-Cityruf: 03631 / 696-115
Zentralfax: 03631 / 696-150


Die einzelnen Ämter sind im Rahmen der regulären Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Alle Information unter https://www.nordhausen.de/rathaus/verwaltungsstruktur.php

Neben den Schließungen der Museen der Stadt Nordhausen, der Stadtbibliothek Nordhausen sowie dem Badehaus Nordhausen werden auch die Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen sowie alle städtischen Sportstätten geschlossen.

Für das Standesamt gelten nachfolgende Hinweise:
Persönliche Vorsprachen sind auch im Standesamt derzeit nicht möglich. Bitte nutzen Sie die Onlinedienste unter www.nordhausen.de.

Personenstandsurkunden und Registerauszüge
Wir empfehlen Ihnen, für künftige Anfragen das Urkundenportal unter https://www.nordhausen.de/index-c.php?ID=25551 zu nutzen. Die gewünschten Urkunden werden Ihnen dann per Post mit Rechnung zugeschickt.

Informationen für Brautleute
Bislang besteht keine Veranlassung, Ihre geplante Eheschließung abzusagen.

Bitte beachten Sie zudem:
Bei der Trauung können nur die Brautleute und die Standesbeamtin anwesend sein. Gerade um der weiteren Verbreitung des Virus wirksam begegnen zu können, ist diese Einschränkung unerlässlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch Ihre Standesbeamtin auf das Händeschütteln verzichtet.
Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind! Sollte eine drastische Verschärfung der Situation eintreten, wonach Eheschließungen nicht mehr durchgeführt werden können, informieren wir Sie rechtzeitig persönlich.

Geburtsbeurkundung Neugeborene
Die Beurkundung neugeborener Kinder kann ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Sie müssen hierzu nur in der Geburtsklinik die Geburtsanzeige vollständig ausfüllen und unterschreiben. Soweit möglich, geben Sie dort Ihre Originalurkunden und Kopien Ihrer Ausweise ab. Sie bekommen die Geburtsurkunden sowie die eingereichten Unterlagen dann gegen Rechnung nach Hause geschickt.
In besonders gelagerten Fällen nimmt das Standesamt Kontakt mit den Eltern auf und vereinbart ein individuelles Vorgehen. Bitte geben Sie daher auf jeden Fall Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) auf der Anzeige an.

Beurkundung von Sterbefällen
Die Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen können von Bestattern wie bisher beim Standesamt nach Terminvereinbarung abgegeben und nach der Beurkundung wieder abgeholt werden. Dies gilt auch für auswärtige Bestattungsunternehmen. In diesen Fällen erfolgt die Beurkundung in der Regel am gleichen Tag. Es erfolgt eine telefonische Information, wenn die Unterlagen wieder abgeholt werden können.
Bitte reichen Sie die Unterlagen komplett ein, um Rückfragen zu vermeiden und eine reibungslose Beurkundung zu ermöglichen.
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