Imagebild: Kinderfreundliche Kommune

Was passiert aktuell?

Um herauszufinden, wo die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche verbessert werden können, hat die Stadt mittels Befragungen herausgefunden, wo die Stärken und die Schwächen in Nordhausen liegen. Diese Ergebnisse wurden gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen, mit Personen aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Verwaltung und Politik diskutiert. Daraus wurden 14 Maßnahmen für Kinder und Jugendliche entwickelt – ein sogenannter Aktionsplan geschrieben.

Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 25-28

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat am 9. Dezember 2024 den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Stadt Nordhausen 2025 - 2028 mit großer Mehrheit beschlossen. Nachfolgend stehen die 14 Maßnahmen, die zwischen 2025 und 2028 umgesetzt werden sollen.


Um herauszufinden, wo die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche verbessert werden können, hat die Stadt mittels einer Kinderbefragung und einer Verwaltungsbefragung herausgefunden, wo die Stärken und die Schwächen in Nordhausen liegen.

Maßnahmen

M1: Kinderfreundliches Leitbild

Bild: Leitbild
M1: Kinderfreundliches Leitbild (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Junge Menschen unserer Stadt sind die Bürgerinnen und Bürger von morgen. Daher sollen die Kinderrechte und damit die Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Rahmen der Stadtentwicklung strukturell verankert werden. Das Leitbild 2030 der Stadt Nordhausen wird um einen Abschnitt ergänzt, der Bezug auf die Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention nimmt. An der Erarbeitung sind Kinder und Jugendliche beteiligt. Nach Überarbeitung des Leitbildes wird dies dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt.

Federführend:
Amt für Stadtentwicklung

Beteiligte an der Umsetzung:
Oberbürgermeister, Stadtrat, Kinder- und Jugendbeauftragte(r) federführendes Amt, Kinder und Jugendliche

Zeitrahmen:
2025-2026

Ressourcen:
laufende Personalkosten

Ziele:
  • die Stadt Nordhausen erkennt die Bedeutung der Kinderrechte und ihre Verantwortlichkeit
  • die Kinderrechte sind grundlegend im Leitbild verankert und wirken handlungsweisend im kommunalen Geschehen


M2: Prüfung und Umsetzung inklusiver Spielangebote

Bild: Kinder auf dem Speilplatz
M2: Prüfung und Umsetzung inklusiver Spielangebote (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Inklusion auf Spielplätzen soll die Teilhabe am Spiel durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder individuellen Fähigkeiten ermöglichen, das Miteinander fördern und das gemeinsame Spielen entwickeln. Ein inklusiver Spielplatz muss barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Das bedeutet nicht, dass alle Spielgeräte für alle Kinder nutzbar sein müssen, sondern dass Spielgeräte angeboten werden, die für unterschiedliche Interessen, Fähigkeiten und Altersstufen geeignet sind. Ein inklusiver Spielplatz zeichnet sich durch eine Vielfalt an Spielgeräten/-angeboten aus. Im Rahmen der Fortschreibung des Spielplatzentwicklungskonzeptes Nordhausen 2025 ist eine Überprüfung und Bewertung inklusiver Spielangebote vorzunehmen. Dieser Prozess wird partizipativ erfolgen.
Für die Bewertung Nordhäuser Spielflächen sind Prüfkriterien/Leitlinien zu Inklusion und Qualität zu entwickeln und im Rahmen der Umsetzung des Spielplatzentwicklungskonzeptes zur Anwendung zu bringen.

Federführend:
Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

Beteiligte an der Umsetzung:
Amt für Bildung und Kultur, Kinder- und Jugendstadtrat Stadt Nordhausen, Kinder- und Jugendbeauftragte federführendes Amt

Zeitrahmen:
ab 2025
tangiert M9 Konzept Kinder- und Jugendbeteiligung

Ressourcen:
laufende Personalkosten
Sachkosten für Planung und Umsetzung werden bei den konkreten Maßnahmen gesondert berücksichtigt

Ziele:
  • Entwicklung und Bereitstellung inklusiver Spielangebote
  • Kinder und Jugendliche mit besonderen Belangen werden stärker berücksichtigt

M3: Kinderfreundliches Leitbild

Bild: Jugendliche
Aneignungsräume/Treffpunkte für Jugendliche (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Um Jugendliche in ihrer altersgemäßen Entwicklung zu fördern gehört es dazu, ihre Bedürfnisse und Lebenssituationen in den Blick zu nehmen.
Verschiedene Umfragen haben ergeben, dass sich eine große Mehrheit junger Menschen Orte zum Chillen und Freunde treffen wünscht. Dies ist ein natürliches Bedürfnis junger Menschen, außerhalb von Schule, Familie oder auch Vereinsleben mit anderen Gleichaltrigen zusammen, Zeit verbringen zu wollen. In Nordhausen treffen sich Jugendliche auch außerhalb von Kinder- und Jugendeinrichtungen auf öffentlichen Plätzen, in Einkaufszonen und -märkten oder auch auf Schulhöfen. Hier kommt es häufig zu Interessenskonflikten. Mit Hilfe der Straßenjugendsozialarbeit sollen junge Menschen angeregt und begleitet werden, Standorte für Treffpunkte oder Aneignungs- und Spielräume mit ihren jeweiligen Bedarfen zu ermitteln. Dazu werden in einem noch festzulegenden Turnus Raumerkundungstouren, Gesprächsrunden in Peergroups etc. durchgeführt werden. Diese sollen dann auf ihre Eignung geprüft und mit den Jugendlichen zusammen weiterentwickelt und zur Umsetzung gebracht werden


Federführend:
Amt für Stadtentwicklung

Beteiligte an der Umsetzung:
Straßenjugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendbeauftragte(r) federführendes Amt, Kinder und Jugendliche

Zeitrahmen:
2025-2027

Ressourcen:
laufende Personalkosten
Sachkosten: 4.500 €, weitere Sachkosten für Planung und Umsetzung werden bei den konkreten Maßnahmen nach Ideenentwicklung gesondert berücksichtigt

Ziele:
  • Entwicklung und Umsetzung von Treffpunkten und Aneignungsräumen für Jugendliche im öffentlichen Raum
  • Kinder und Jugendliche erleben in der Kommune aktive Mitbestimmungsmöglichkeiten ihrer Lebenswelt betreffenden Bedürfnisse und können sich mit ihren Ideen und Fähigkeiten einbringen

M4: Prüfung barrierefreier Websites

Bild: Jugendliche
Prüfung barrierefreier Websites (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Die Homepage der Stadt Nordhausen soll überarbeitet und verbessert werden, das heißt ein Relaunch der bestehenden Websites durchgeführt sowie ein neues Content-Management-System eingeführt werden. Notwendig wird dies insbesondere durch den erforderlichen Ausbau der Online-Serviceangebote der Stadt und anderen funktionell notwendige Anpassungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit von Websites soll in diese Neuausrichtung der Homepage eingebunden werden. Damit würde die städtische Homepage auch den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes gerecht werden.


Federführend:
Pressestelle

Beteiligte an der Umsetzung:
Hauptamt, EDV, Fachämter der Stadtverwaltung, externe Agentur

Zeitrahmen:
bis 2027

Ressourcen:
Sachkosten für Planung und Umsetzung werden bei der konkreten Maßnahme gesondert berücksichtigt

Ziele:
  • Einführung einer neuen Homepage anhand der gesetzlichen Vorgaben des Online-Zugangs sowie der Barrierefreiheit
  • Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit der Homepage der Stadt Nordhausen durch zielgruppengerechte Anpassung der Websites

M5: Beteiligung in der Verkehrsplanung

Bild: Verkehrsüberweg
M5: Beteiligung in der Verkehrsplanung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Durch den motorisierten Individualverkehr sind insbesondere Kinder im öffentlichen Raum in ihren Aktionsräumen (u.a. eigenständiges Aufsuchen von Bewegungs- und Aufenthaltsräumen, Kultur- und Bildungsorten) häufig eingeschränkt. Ein besonderes Anliegen ist daher Kinder und Jugendliche künftig in die Verkehrsplanung unter Berücksichtigung von angemessenen Methoden und Formaten einzubeziehen. Das betrifft u.a. folgende Schwerpunktthemen: neue Fuß- und Radwege, sichere Schul- und Kindergartenwege, öffentlicher Personennahverkehr. Hier sollen die Ergebnisse der Maßnahme M6 (Regelmäßige Erhebungen von Angsträumen und Gefahrenquellen im öffentlichen Raum) berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche werden ebenso bei der Erstellung und Überprüfung von Schulwegplänen mit einbezogen. Dazu werden in einem noch festzulegenden Turnus Fragebögen und Gruppengespräche durchgeführt.


Federführend:
Amt für Stadtentwicklung, Verkehrsplanung

Beteiligte an der Umsetzung:
Ordnungsamt, Amt für Bildung und Kultur Sachgebiet Schulen und Sport und Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendbeauftragte federführendes Amt, Verkehrsbetriebe

Zeitrahmen:
ab 2025

Ressourcen:
laufende Personalkosten
Sachkosten für Planung und Umsetzung werden bei den konkreten Maßnahmen gesondert berücksichtigt

Ziele:
  • Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden in die Verkehrsplanung miteinbezogen
  • Stärkung des Rechts, bei Fragen die sie betreffen, mitzubestimmen

M6: Regelmäßige Erhebungen von Angsträumen und Gefahrenquellen im öffentlichen Raum

Bild: zwei Mädchen vor einer Schule und einem Zebrastreifen
M6: Regelmäßige Erhebungen von Angsträumen und Gefahrenquellen im öffentlichen Raum (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Kinder und Jugendliche bewegen sich aktiv in unserer Stadt. Sie haben bereits durch Ihre Körpergröße eine andere „Augenhöhe“ und erleben dabei ihr Umfeld oftmals mit einem anderen Blick als Erwachsene. Bei Stadtspaziergängen (Safty Walks) mit Kindern und Jugendlichen sollen in Nordhausen, mögliche Gefahrenquellen und Angsträume im öffentlichen Raum ermittelt werden. Im Rahmen der Kriminalprävention und zur Minderung von Angsträumen werden jährlich wiederkehrende Safety Walks für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern etabliert. Die Erkenntnisse sollen bei der Verkehrsplanung (u.a. neue Fuß- und Radwege, sichere Schulwege) mit einfließen (vgl. auch M5).


Federführend:
Ordnungsamt Sachgebiet Ordnung und Verkehr

Beteiligte an der Umsetzung:
Amt für Stadtentwicklung, Bauamt, Landespolizeiinspektion Nordhausen, Landkreis Nordhausen, Kreisverkehrswacht Nordhausen, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Kinder- und Jugendstadtrat Stadt Nordhausen, Kinder- und Jugendbeauftragte federführendes Amt

Zeitrahmen:
ab 2025

Ressourcen:
laufende Personalkosten
Sachkosten: jährlich 5.000 €

Ziele:
  • Begegnung von Angst- und Gefahrenräumen für Kinder und Jugendliche mittels Streifzüge durch die Stadt
  • Stärkung des Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum
  • Einbindung der Ergebnisse in weitere Planungsprozesse

M7: Kinder- und Jugendbeauftragte der Ämter

Bild: glückliche Menschen formen Stern mit den Fingern
M7: Kinder- und Jugendbeauftragte der Ämter (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Als Strukturen der Kinderinteressenvertretung sollen „Kinder- und Jugendbeauftragte der Ämter“ in der Stadtverwaltung eingeführt werden. Hierfür sollen bereits vorhandene Stellen in den Amts- bzw. Sachgebietsbereichen genutzt werden. Jeweils soll mit einem Stundenkontingent von drei Wochenstunden gestartet werden. Vorgesehen ist je ein Kinder- und Jugendbeauftragter in den nachfolgenden Amts- bzw. Sachgebietsbereichen: Amt für Stadtentwicklung (1x SG Stadtentwicklung und 1x SG Umwelt und Grünordnung), Amt für Bildung und Kultur (1x SG Schulen und Sport sowie Kindertagesstätten und Generationen, 1x Kultureinrichtungen sowie Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungen), Ordnungsamt, Bauamt und Büro des Oberbürgermeisters. Aufgaben und Kompetenzen werden im Umsetzungszeitraum geprüft und in den Stellenbeschreibungen festgeschrieben.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Vertretung der Kinderinteressen und die Umsetzung der Kinderrechte sowie der Kinder- und Jugendbeteiligung im eigenen Fachbereich. Die Gesamtkoordination der „Kinder- und Jugendbeauftragten der Ämter“ übernimmt die Koordination der Kinderfreundlichen Kommune und beruft Austauschtreffen ein. Ein Mal pro Quartal wird durch die Fachämter zum Stand der Maßnahmeumsetzung und weiterer Belange in der Amtsleiterberatung berichtet. Schulungen werden durch das Haupt- und Personalamt in Kooperation mit der Koordination der Kinderfreundlichen Kommune organisiert.
Weiterhin werden die „Kinder- und Jugendbeauftragten der Ämter“ in ihrer Funktion in der Konzeption zur Kinder- und Jugendbeteiligung (M9) sowie im Beschwerdemanagement (M12) eingebunden sein.


Federführend:
Haupt- und Personalamt, Koordination Kinderfreundliche Kommune

Beteiligte an der Umsetzung:
Amt für Stadtentwicklung, Amt für Bildung und Kultur, Ordnungsamt, Bauamt, Büro des Oberbürgermeisters, Stadtrat

Zeitrahmen:
ab 2025

Ressourcen:
7 x je 3 h/Woche Personalstellenanteile
vorhandener Stellen in den Ämtern,
Sachkosten: jährlich 5.000 € (Projekte, Schulungen)

Ziele:
  • Kinder- und Jugendbeauftragte der Ämter sind Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche und setzen sich in den Fachbereichen der Verwaltung und gegenüber der Politik für die Umsetzung und Wahrung von Kinderinteressen ein
  • die Stadt Nordhausen erkennt die Bedeutung der Kinderrechte

M8: Sicherstellung finanzieller Mittel für Kinder- und Jugendbeteiligung

Bild: 3 Kinder mit Schild
M8: Sicherstellung finanzieller Mittel für Kinder- und Jugendbeteiligung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Um die Einzelmaßnahmen des Aktionsplanes umsetzen zu können, bedarf es finanzieller Mittel. Diese Maßnahme dient interdisziplinär und ressortübergreifend den Einzelmaßnahmen und sichert die finanzielle Darstellung im Haushalt.
Den Kindern und Jugendlichen wird ein finanzieller Rahmen zur Beteiligung und Mitgestaltung der Stadt Nordhausen eingeräumt. Die Mittel werden für Planungs- und Bauvorhaben, aber auch für die Beteiligung am Verwaltungshandeln sowie Entscheidungsprozessen eingeplant und eingesetzt. Kinder und Jugendliche erfahren so Partizipation und sehen die Wirkung ihres Engagements und Handelns.

Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bereitstellung finanzieller Mittel in einem Produkt des Haushaltsplanes ab 2024. Der angemeldete und geprüfte Mittelbedarf der Fachämter zur Umsetzung ihrer Einzelmaßnahmen wird im Produkt berücksichtigt. In der Haushaltsdurchführung können die entsprechenden Fachämter auf dieses Budget zur Umsetzung ihrer Einzelmaßnahme zurückgreifen. Die Budgetüberwachung der Summe der Maßnahmen obliegt der Koordination des Projektes „Kinderfreundliche Kommune“, wobei die Fachämter ihr angemeldetes und eingestelltes Budget nicht überschreiten dürfen.


Federführend:
Stadtkämmerei

Beteiligte an der Umsetzung:
Fachämter der Stadtverwaltung, Koordination Kinderfreundliche Kommune

Zeitrahmen:
ab 2025, jährlich mit Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplans

Ressourcen:
entsprechend der Einzelmaßnahmen

Ziele:
  • Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Verwaltungs-handeln, bei Entscheidungsprozessen sowie Bau- und Planungsvorhaben ist finanziell sichergestellt.
  • Kinder und Jugendliche erfahren damit Partizipation und erleben deren Wirkung.

M9: Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung

Bild: Mädchen am Schreibtisch mit Unterlagen
M9: Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommune zu verstetigen wird ein Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung in einem partizipativen, ressortübergreifenden Prozess mit der Stadtverwaltung erarbeitet. Dieses enthält Prinzipien und konkrete Handlungsschritte zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Verwaltung und legt verbindliche Qualitätsstandards für Beteiligungsverfahren fest. Es wird angestrebt, dass es das derzeitig in Erarbeitung befindliche „Konzept zur Bürgerbeteiligung“ mit Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche konkretisiert. Kinder und Jugendliche werden bei der Erarbeitung einbezogen.

Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bereitstellung finanzieller Mittel in einem Produkt des Haushaltsplanes ab 2024. Der angemeldete und geprüfte Mittelbedarf der Fachämter zur Umsetzung ihrer Einzelmaßnahmen wird im Produkt berücksichtigt. In der Haushaltsdurchführung können die entsprechenden Fachämter auf dieses Budget zur Umsetzung ihrer Einzelmaßnahme zurückgreifen. Die Budgetüberwachung der Summe der Maßnahmen obliegt der Koordination des Projektes „Kinderfreundliche Kommune“, wobei die Fachämter ihr angemeldetes und eingestelltes Budget nicht überschreiten dürfen.


Federführend:
Koordination Kinderfreundliche Kommune, Bürgerbeauftragter

Beteiligte an der Umsetzung:
Steuerungsgruppe Kinderfreundliche Kommune, Fachämter der Stadtverwaltung, Kinder- und Jugendbeauftragte der Ämter, Stadtrat, externe Unterstützung

Zeitrahmen:
bis 2028

Ressourcen:
Sachkosten 40.000 €, externe Vergabe

Ziele:
  • Grundsätze und Qualitätsstandards für Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen werden festgeschrieben und konsequent umgesetzt
  • Kinderrechte werden im kommunalen Geschehen verankert

M10: Schulklassenexkursionen ins Rathaus

Bild: Gruppe Kinder stehen um einen Schreibtisch wo eine Frau Unterlagen erklärt
M10: Schulklassenexkursionen ins Rathaus (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Das Rathaus ist der zentrale Ort der Nordhäuser Kommunalpolitik. Kinder und Jugendliche sollten es schon früh kennenlernen, denn schließlich ist es der Ort, in dem auch für sie Politik gemacht wird.
Daher sollen Rathausführungen für Schulklassen angeboten werden.
Im Regelschul- und Gymnasialbereich können diese um die Möglichkeit des praktischen Erfahrens eines Planspiels zur Kommunalpolitik - „Stadtratssitzung im Ratssaal“ - ergänzt werden. In Anlehnung an die regulären Stadtratssitzungen kann dieses Format bis zu sechs Mal jährlich stattfinden und richtet sich nach dem Bedarf der Schulen.
Eine Broschüre und/oder eine digital aufbereitete Website soll altersgerecht erklären: Wer arbeitet im Rathaus? Was macht ein Oberbürgermeister? Und wie funktioniert der Stadtrat?


Federführend:
Büro des Oberbürgermeisters, Amtsleitung, Stadtratsbüro

Beteiligte an der Umsetzung:
Amt für Bildung und Kultur Sachgebiet Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltung

Zeitrahmen:
ab 2025

Ressourcen:
Sachkosten 2.500 €, jährlich 500 €

Ziele:
  • Schüler lernen die Stadtverwaltung Nordhausen in vielfältiger Weise kennen: als Ort für Demokratiebildung, als Ort für Beteiligung, als Ort der Stadtentwicklung und vielfältigen Aufgabenerfüllung für die Einwohner der Stadt
  • Die Funktionsweise der Kommunalpolitik und aktuelle Themen werden jungen Menschen erläutert.
  • Verantwortungsträger aus der Stadtverwaltung begegnen den Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe. Dem Beantworten von Fragen wird ausreichend Raum gegeben.

M11: Kommunalpolitische Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Kinder- und Jugendstadtrates

Bild: Gruppe junger Leute diskutiert
M11: Kommunalpolitische Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Kinder- und Jugendstadtrates (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Der Kinder- und Jugendstadtrat (kurz KiJuStaR) ist seit seiner Gründung 2018 die politisch legitimierte Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Nordhausen.
Seine Beteiligungsrechte, aber auch seine Beteiligungsformen sollen überprüft und weiterentwickelt werden. Hierzu wird es im Rahmen des Bundesprogrammes Demokratie leben! eine Veranstaltung geben sowie, mit der Akademie und dem Dachverband für Kinder- und Jugendgremien Thüringen zusammen, in weiterführenden Workshops und Gesprächen in Austausch gegangen werden. Dabei sollen entwickelte Ideen konkretisiert und in der Satzung des Kinder- und Jugendstadtrates sowie in das zu entwickelnde Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Nordhausen (M9) festgeschrieben werden.


Federführend:
Geschäftsstelle Kinder- und Jugendstadtrat

Beteiligte an der Umsetzung:
Koordinierungs- und Fachstelle sowie federführendes Amt Demokratie leben!, Geschäftsstelle Kinder- und Jugendparlament des Landkreises, Akademie für Kinder- und Jugendgremien Thüringen, Dachverband für Kinder- und Jugendgremien Thüringen, Fachämter der Stadtverwaltung, Stadtrat

Zeitrahmen:
2025-2027
Eingebunden in M9: Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung

Ressourcen:
laufende Personalkosten
Sachkosten: 500 €

Ziele:
  • die Mitwirkungsrechte des Kinder- und Jugendstadtrates in den politischen Fachausschüssen und dem Stadtrat garantieren ihm als anerkanntes Gremium die formale Beteiligung in der strategischen kinder- und jugendgerechten Stadtentwicklung.
  • die Beteiligung des Kinder- und Jugendstadtrates soll sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen orientieren und ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechen
  • als Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen ist der Kinder- und Jugendstadtrat Bestandteil des Beteiligungskonzeptes für Kinder und Jugendliche der Stadt Nordhausen

M12: Niederschwellige Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche

Bild: Papiermännchen mit vielen Gesichtern
M12: Niederschwellige Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Beschwerden, Anregungen, Kritik, Wünsche, Rückmeldungen gehören zur demokratischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Die Einrichtung einer Beschwerdemöglichkeit soll jungen Menschen die Möglichkeit geben, in ihrer Lebenswelt wahr- und ernstgenommen zu werden.
Es soll ein allgemeines Beschwerdeverfahren unabhängig von Einrichtungen (wie Schule, Kindertagesstätten etc.) und aktuellen Beteiligungen entwickelt werden und in das Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Nordhausen (M9) eingebunden werden. Als Anlaufstelle fungieren die Kinder- und Jugendbeauftragten der Ämter, vermitteln die Anliegen an die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung, an die Politik oder andere notwendige Stellen weiter. Sie beraten und unterstützen Betroffene gegebenenfalls in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendstadtrat. Betroffene erhalten eine Antwort vom Fachamt.


Federführend:
Kinder- und Jugendbeauftragte der Ämter

Beteiligte an der Umsetzung:
Kinder- und Jugendstadtrat Stadt Nordhausen, Koordination Kinderfreundliche Kommune, Fachämter der Stadtverwaltung, Politik, Institutionen und Träger der Kinder- und Jugendarbeit

Zeitrahmen:
2025-2026
Eingebunden in M9: Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung und M7: Kinder- und Jugendbeauftragte der Ämter

Ressourcen:
laufende Personalkosten
Sachkosten: einmalig 4.000, jährlich 500 €

Ziele:
  • Kinder und Jugendliche finden für Ihre Beschwerden Ansprechpartner und werden bei ihrem Anliegen unterstützt und beraten
  • sie sind über dieses Angebot informiert

M13: Kinder(rechte)-Fest

Bild: Kinder halten eine Weltkugel
M13: Kinder(rechte)-Fest (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Der Weltkindertag wurde ins Leben gerufen, um die besonderen Rechte und Bedürfnisse von Kindern auf der ganzen Welt zu stärken. Zu den Schwerpunkten gehören Themen wie Kinderschutz und Kinderpolitik.
In Deutschland wird er insbesondere durch das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF mit zahlreichen Aktionen, Kundgebungen und Festen in vielen Städten gefeiert.
Seit 2019 Jahr ist der Weltkindertag in Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. Es gehe darum, Kinder als Zukunft der Gesellschaft zu würdigen und Familien angesichts der Arbeitsverdichtung einen zusätzlichen freien Tag mit ihren Kindern zu ermöglichen und somit einen Beitrag zur Kinderfreundlichkeit zu leisten.
Anlässlich des Weltkindertages führt die Stadt Nordhausen ein Kinder(rechte)-Fest durch.
Das Kinder(rechte)-Fest soll jährlich im und rund um das Nordhausen Museum „Flohburg“ organisiert werden. Zahlreiche regionale Akteure beteiligen sich an dieser Veranstaltung und sorgen für einen stimmungsvollen Tag für Kinder und Jugendliche.


Federführend:
Amt für Bildung und Kultur Sachgebiet Kultureinrichtungen

Beteiligte an der Umsetzung:
Amt für Bildung und Kultur Sachgebiet Stadtmarketing, Tourismus, Veranstaltungen, Kinder- und Jugendstadtrat, Koordination Kinderfreundliche Kommune, Kinder- und Jugendbeauftragte des federführenden Amtes, regionale Akteure

Zeitrahmen:
ab 2025

Ressourcen:
laufende Personalkosten
Sachkosten: jährlich 3.000 €

Ziele:
  • die UN-Kinderrechtskonvention, in der die Rechte der Kinder weltweit festgeschrieben sind, sind in Nordhausen bekannt
  • die Rechte der Kinder sollen informativ und spielerisch in den Fokus der Gesellschaft rücken

M14: Stadtratsinformationen in kind- und jugendgerechter Sprache

Bild: junge Frau mit Aktenordnern und Unterlagen
M14: Stadtratsinformationen in kind- und jugendgerechter Sprache (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Maßnahme:
Beschlüsse, Satzungen und Verlautbarungen der Stadtverwaltung sollen leichter verständlich werden. Dazu sollen Schlüsselbegriffe identifiziert werden und durch einfache und verständliche Begriffe rechtssicher ersetzt bzw. ergänzt werden. Die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des Stadtrats setzt die Grenzen der Aufbereitung.
Zudem sollen Informationen über Freizeit-, Kultur- und Beratungsangebote kindgerecht aufbereitet und verbreitet werden. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, eigene Themen zu kommunizieren.


Federführend:
Büro des Oberbürgermeisters, Fachämter der Stadtverwaltung, Gleichstellungsbeauftragte

Beteiligte an der Umsetzung:
externe Projektpartner, z.B. Initiativen „Leichte Sprache“, Hochschule, Schulen, etc.

Zeitrahmen:
bis 2028

Ressourcen:
Sachkosten: jährlich 5.000 €

Ziele:
  • Kindern und Jugendlichen soll ein altersgerechter und barrierefreier Zugang zu Informationen des Stadtrates ermöglicht werden
  • die Ämter der Stadtverwaltung sollen in die Lage versetzt werden, diese Begrifflichkeiten für alle Informationen in und aus dem Stadtrat anzuwenden
  • sprachliche Barrieren sollen abgebaut und die politische Teilhabe verbessert werden