Ausschreibungen & Auslegungen
Bebauungsplan Nr. 121 "Lange Straße - Südseite" der Stadt Nordhausen
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 Lange Straße - Südseite ist erforderlich, um auf einer ca. 22,4 ha großen Gewerbebrache, südlich der Lange Straße (ehemals von der Deutschen Bahn als Lager-und Verladegebäudeflächen genutzt) eine gewerbliche Standortfläche zu entwickeln. Diese Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nordhausen bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im o.a. Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 Lange Straße - Südseite der Stadt Nordhausen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung werden
veröffentlicht (sog. Veröffentlichungsfrist). Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten
| Montag | von 8.30 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.30 bis 15.30 Uhr |
| Mittwoch | nach gesonderter Terminvereinbarung unter Tel. 03631/ 696 9453 |
| Donnerstag | von 8.30 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 8.30 bis 12.00 Uhr. |
öffentlich ausgelegt.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öff-nungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: stadtplanung-sued@nordhausen.de Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Nordhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Nordhausen, den 12.05.2026
gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister