Meldung
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Freitag, 23. September 2011, 09:16 Uhr
Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ist am 1. September 2011 in Kraft getreten.
In diesem Zusammenhang weist Ordnungsamtsleiter Holger Wengler darauf hin, dass für viele Tierhalter neue Verpflichtungen entstehen.
Über diese können Sie sich auf dieser homepage unter Rathaus/ Lebenslagen informieren.
Weitere Informationen zum Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren erhalten Sie auch auf der Internetseite des Thüringer Innenministeriums unter www.thueringen.de.
Bei weiteren Fragen zum Gesetz wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, SG Öffentliche Ordnung, Telefon 03631/696-561 oder Fragen zur Anmeldung der Tiere an das SG Bürgerservice, Telefon 03631/696-555.