Meldung

Lärm durch Straßenverkehr: Stadtverwaltung lädt zur Mitwirkung bei Lärmaktionsplanung ein

Donnerstag, 15. Februar 2018, 13:01 Uhr
Nordhausen (psv) Um den Umgebungslärm in Nordhausen zu verringern, schreibt die Stadt Nordhausen jetzt den Lärmaktionsplan von 2013 aktuell fort.

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sei die Bevölkerung bei der Lärmaktionsplanung rechtzeitig und effektiv zu beteiligen, erklärt Martin Juckeland, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung. „Deshalb möchten wir gern die Einwohnerinnen und Einwohner bei unserer Fortschreibung mit einbeziehen und ihnen die Möglichkeit geben, ab sofort bis zum 30. März 2018 hinsichtlich der Thematik Lärm durch Straßenverkehr aktiv mitzuwirken“, sagt er.

Im Ergebnis der Planung der zweiten Stufe von 2013 wurden beispielsweise Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung durch abschnittsweise Verlegung von Bundesstraßen B 234 und B 4 geplant. Weitere Maßnahmen mit lärmmindernden Auswirkungen sind z. B. die Verstetigung des Verkehrsflusses auf der Grimmelallee und die Verbesserung von Straßenoberflächen in der Kranichstraße. Insbesondere die langfristig geplanten Maßnahmen konnten , unter anderem auch deshalb, weil die Nordhausen nicht Baulastträger dieser Straßen ist, noch nicht umgesetzt werden, so Juckeland.

Die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplanes prüft den bisherigen Bearbeitungsstand auf Grundlage der im Jahr 2017 durch das Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie (TLUG) erfolgten landesweiten Lärmkartierung im Freistaat Thüringen. Dabei wurden die durch Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kfz pro Jahr verursachten Lärmimmissionen in der Wohnnachbarschaft, sowie die davon betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Die TLUG hat die Lärmkarten „Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung unter der Internetadresse http://antares.thueringen.de/cadenza/p/3iU öffentlich zur Verfügung gestellt. Unter www.nordhausen.de, Stichwort „Lärmaktionsplan“, sind die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 und der Lärmaktionsplan von 2013 auch als Download abrufbar.

Stellungnahme können schriftlich an folgende Adresse abgegeben werden:

Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung
SG Umwelt und Grünordnung
Markt 1, 99734 Nordhausen

oder per E-Mail an: landschaftsplanung@nordhausen.de
Internet: www.nordhausen.de


Lärmkarte Straßenverkehr (Foto: Sven Gerwien) Lärmkarte Straßenverkehr (Foto: Sven Gerwien)
Lärmkarte südwestliche Kernstadt in Nordhausen. Hinweis: Durch den Schwellenwert von 3 Millionen Kfz pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) wurden Straßenabschnitte mit einem darunterliegenden Verkehrsaufkommen 2017 nicht kartiert.



Rechtlicher Hintergrund
Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG hat die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel. Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm soll vorgebeugt werden, sie sollen vermindert oder nach Möglichkeit verhindert werden. Die Richtlinie sieht für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne ein mehrstufiges Verfahren im Fünf-Jahres-Turnus vor. Für die Stadt Nordhausen wurden die erste Stufe 2008 und die zweite Stufe 2013 erarbeitet. Nach Umsetzung in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist das Eisenbahn- Bundesamt seit 2015 für die bundesweite Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig (siehe auch www.laermaktionsplanung-schiene.de). Die Kommunen sind weiterhin für die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) zuständig. In der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sind die europaweit einheitlichen Anforderungen an Lärmkarten konkretisiert.


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