Meldung

Stadt Nordhausen sieht Durchführung der Landratswahlen im Februar 2021 kritisch

Montag, 07. Dezember 2020, 15:31 Uhr
Nordhausen (psv) Die Ankündigung, dass die Landratswahl im Landkreis Nordhausen vor dem Hintergrund einer ungewissen Entwicklung des gegenwärtigen Pandemiegeschehens bereits am 28. Februar 2021 durchgeführt werden soll, hatte in der letzten Woche bereits der Kreisverband Nordhausen des Gemeinde-und Städtebunds Thüringen offen kritisiert. Das an das Landratsamt Nordhausen gerichtete Schreiben des Kreisverbands wurde auch durch die Stadt Nordhausen unterzeichnet. Ergänzend dazu hat die Stadtverwaltung zu den aufgezeigten Problemlagen gegenüber dem Landratsamt Stellung bezogen.

„Angesichts der angespannten und ungewissen Entwicklung der Corona-Pandemie ist aus Sicht der Stadtverwaltung Nordhausen eine Wahl aus wahltaktischen Gründen im Februar grundsätzlich nicht nachvollziehbar und unverantwortlich“, so Oberbürgermeister Kai Buchmann. Neben den organisatorischen und logistischen Problemen, konterkariert die Terminsetzung darüber hinaus vollumfänglich die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2. „Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen und im gesamten Landkreis tut alles dafür, um der Pandemie zu begegnen. Sie reduzieren persönliche Kontakte, halten Abstand, nehmen Einschränkungen im wirtschaftlichen, privaten sowie gesellschaftlichen Leben in Kauf und entlasten dadurch die Krankenhäuser und auch das Management der Pandemie des hiesigen Gesundheitsamtes. All diesen Menschen, denen in den letzten Wochen und Monaten viel abverlangt und immer wieder suggeriert wird, dass das Pandemie-Geschehen im kommenden Jahr noch nicht vorüber sein wird, mutet das Landesverwaltungsamt mit der Entscheidung zur kurzfristigen Landratswahl im Februar 2021 kaum Vermittelbares zu“ ergänzt Buchmann.

Bedenklich ist auch die Entwicklung der Infektionszahlen (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf 7 Tage). Diese pendeln sich seit geraumer Zeit im Landkreis bei Werten über 100 ein. Dies bedeutet entsprechend der Landesvorgaben Stufe 4 (von 5) im Landkreis. In der vergangenen Woche wurde am Mittwoch der bisherige Höchststand von deutschlandweit 487 Todesfällen erreicht und am Freitag, den 4. Dezember 2020, erfolgte einer der höchsten Anstiege der Fallzahlen. Zwischenzeitlich hat die Bundes- bzw. Landesebene reagiert und den Teil-Lockdown bis 10. Januar 2021 verlängert. Lockerungen über Weihnachten stehen zur Disposition. Für die Thüringer Theater wurde entsprechend der Vorgaben der Staatskanzlei bis 31. Januar 2021 eine Schließung angeordnet.

Abgesehen von diesen infektionsmedizinischen Aspekten gibt es organisatorische und logistische Gründe, weshalb der Wahltermin im Februar 2021 nur unter maximalen und unverhältnismäßigen Erschwernissen umzusetzen ist:

Verfügbarkeit von Wahllokalen in den Wahlbezirken
Die Stadt Nordhausen nutzt für ihre 42 Wahllokale größtenteils Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Seniorenheime und Dorfgemeinschaftshäuser. Besonders Schulen, Kindergärten und Seniorenheime stehen aufgrund der derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen der Öffentlichkeit, zum Beispiel durch Zugangsverbote, Besuchsverbote, etc., nicht zur Verfügung. Alternative Räumlichkeiten sind angesichts der Anforderungen an Raumgröße, Barrierefreiheit und an die Lage im Wahlbezirk nicht vorhanden.
Wahlen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Wahlen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Umsetzung Hygienekonzepte in den Wahllokalen
Bereits im Rahmen der Bombenentschärfungen und Evakuierungen im Juni 2020, waren die Vorgaben des hiesigen Gesundheitsamtes für die Nutzung von Räumlichkeiten - mit Blick auf die Eindämmung des Ansteckungsrisikos zu Recht streng und aufwendig. Nach jetzigem Stand wären für Hygienemaßnahmen in den teilweise improvisierten Wahllokalen (Zelten) kurzfristig große Mengen Hygieneausstattung, zum Beispiel Trennwände, Mund–Nasen-Bedeckungen, medizinische Gesichtsmasken, partikelfiltrierende Halbmasken, Desinfektionsmittelspender, Raumlüfter, Heizungen und Schutzhandschuhe zu beschaffen. Die rechtzeitige Anlieferung ist aufgrund immer wieder auftretender Lieferengpässe fraglich. Die Konkurrenz mit medizinischen Einrichtungen um dieses knappe Gut ist ethisch schwer vertretbar, wenn der Termin am 28. Februar 2021 nicht zwingend notwendig ist.

Rekrutierung von Wahlhelfern
Sehr schwierig - aus heutiger Sicht unmöglich - wird auch die Gewinnung von bis zu 370 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern werden, die schon unter normalen Bedingungen nicht leicht war. Es ist davon auszugehen, dass ein nicht unbeträchtlicher Anteil an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zur Risikogruppe zählen wird und für die Arbeit im Wahllokal bereits jetzt nicht einplanbar ist.

Absicherung der Wahllokale
Es muss davon ausgegangen werden, dass sich vor den Wahllokalen aufgrund der Zugangsregelungen lange Warteschlangen bilden. Um hier das Ansteckungsrisiko zu minimieren, müsste Security-Personal in ausreichender Anzahl, evtl. im Schichtdienst, für die jeweils 42 Wahllokale vorgehalten werden.
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