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DDR geschiedene Frauen können Einmalbetrag aus dem Härtefallfond beantragen

Montag, 30. Januar 2023, 15:54 Uhr
Nordhausen (psv) „Es ist lange nicht das geworden, was erhofft wurde, 33 Jahre nach der deutschen Einheit“, so Stefani Müller, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Nordhausen.
Aber dennoch sollten alle Antragsberechtigten tätig werden. Voraussetzung dafür sind:
Die Antragstellerin wurde vor dem 2. Januar 1952 geboren, ihr monatlicher Rentenzahlbetrag betrug am 1. Januar 2021 unter 830,00 Euro, sie wurde nach mindestens 10-jähriger Ehedauer nach DDR-Recht geschieden und hat während der Ehezeit mindestens ein Kind erzogen.
Das Formular findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums: www.bmas.de

Gern lädt Stefani Müller für Freitag, den 3. Februar um 10 Uhr in den Seminarraum der Stadtbibliothek Nordhausen ein. Dort können hoffentlich einige Fragen geklärt und Formulare zusammen ausgefüllt werden.
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