Meldung
Statement der Stadtverwaltung Nordhausen zu einer Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Nordhausen
Montag, 27. November 2023, 14:00 Uhr
UPDATE vom 27.11.2023:
Die neuesten Entwicklungen zur Unterbringung geflüchteter Menschen in der Stadt Nordhausen erfährt die Stadtverwaltung weiterhin aus den Medien. Daher hat die Rathausleitung den Landrat des Landkreises Nordhausen erneut angeschrieben und ihn aufgefordert, unverzüglich im Rahmen einer offiziellen Informationsveranstaltung die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen über die Planungen zu informieren. Die Menschen der Stadt Nordhausen haben ein Recht diese Informationen aus erster verantwortlicher Hand zu erfahren. Gern stellt die Stadt hierzu den Ratssaal im Bürgerhaus zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung Nordhausen bekräftigte im Schreiben an das Landratsamt die im Statement vom 22.11.2023 dargestellten Forderungen:- 1. Unter den gegebenen Umständen ist zum jetzigen Zeitpunkt weder eine neue Erstaufnahmeeinrichtung oder Notunterkunft oder Gemeinschaftsunterkunft in der Stadt Nordhausen verhältnismäßig.
- 2. Eine bessere und ausgewogene Verteilung Geflüchteter im gesamten Landkreis Nordhausen.
- 3. Die Stadt Nordhausen ist an einer menschenwürdigen und sicheren Unterbringung geflüchteter Menschen interessiert. Eine Notunterkunft in ehemaligen Industrieanlagen entspricht nicht diesem Anspruch. Gerade, wenn es noch Gebäudestrukturen im Landkreis gibt, die mit Flüchtlingsgeldern saniert wurden, z.B. Grenzkompanie in Rotheshütte.
- 4. Die Kommunikation und Transparenz der übergeordneten und zuständigen Stellen ist enttäuschend und frustriert die Menschen vor Ort. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz zur geplanten Unterbringung zusätzlicher Geflüchteter besteht weiterhin. Dieses Gebot richtet sich an die zuständigen Stellen direkt. Ein Ausspielen der Menschen über Ängste in den Medien, kann nur der falsche Weg sein. Der Appell der Stadtverwaltung an Sie und die zuständigen Stellen, die Entscheidung des Freistaats Thüringen bzw. des Landratsamts nicht von oben und über die Köpfe der Menschen vor Ort hinweg zu treffen, bleibt bestehen.
Hier das Schreiben im Wortlaut
Schreiben OB an LRA bzgl. Unterbringung Geflüchteter
Statement der Stadtverwaltung Nordhausen zu einer Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Nordhausen vom 23.11.2023
Diversen Medienmeldungen ist zu entnehmen, dass der Freistaat Thüringen die Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung oder anderer Unterkunftsarten in der Stadt Nordhausen prüft und in Erwägung zieht. Eine Abstimmung und somit Entscheidung könnte bereits nächste Woche Dienstag, 28.11.2023, im Landeskabinett in Erfurt fallen. Die Stadtverwaltung bemüht sich seit diesen Meldungen von Montagabend um einen einheitlichen Informationsstand, so wurde die zu Beginn der Woche noch zuständige Ministerin kontaktiert, der für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Nordhausen zuständige Landrat umgehend angeschrieben, gestern erfolgte das Informationsgesuch an den Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten / Chef der Staatskanzlei, den Minister für Inneres und Kommunales sowie die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bezüglich dieser Medienmeldungen.
Bereits jetzt trägt die Stadt Nordhausen die Hauptlast der Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Nordhausen. Laut Antwort auf eine Kreistagsanfrage vom 07.11.2023, sind derzeit 1.623 Menschen in der Stadt Nordhausen untergebracht bzw. hier gemeldet. Dies entspricht 92 % der im Landkreis Nordhausen registrierten Geflüchteten (1.757), absorbiert von ca. 50 % der Einwohnerinnen und Einwohner auf 15 % der Fläche des Landkreises. Die Schulkapazitäten der Stadt sind mittlerweile mehr als angespannt. Der Wohnungsmarkt in der Stadt ist absolut ausgelastet genau wegen unserer Hilfsbereitschaft gegenüber den Menschen in Not.
Unter den gegebenen Umständen ist zum jetzigen Zeitpunkt weder eine neue Erstaufnahmeeinrichtung oder GU/ Notunterkunft in der Stadt Nordhausen verhältnismäßig.
Des Weiteren besteht in der Stadtverwaltung als Letzter in der (kommunalen) Kette bis heute kein umfassender Informationsstand, auch gab es im Vorfeld keinerlei Kommunikation, weder durch die Landesebene noch durch das für geflüchtete Menschen zuständige Landratsamt. Wie sollen der Stadtrat der Stadt Nordhausen und der Oberbürgermeister eine Entscheidung des Landes und des Landkreises hier vor Ort auch nur ansatzweise vertreten, wenn keine Informationen vorliegen. Sollte das Landeskabinett beschließen, eine Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt zu etablieren oder der Landrat die Errichtung einer GU bzw. Notunterkunft weiter forcieren, verlangt die Stadt Nordhausen kurzfristig eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger in der Kreisstadt durch das zuständige Landratsamt und Vertreterinnen und Vertreter des Landes. Gern bietet die Stadtverwaltung dafür den Ratssaal an.
Denn die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen haben ein Recht auf Antworten auf die durchaus berechtigten Fragen zur geplanten Unterbringung zusätzlicher Geflüchteter. Den Frust der Menschen vor Ort - auch über die Salamitaktik in der Kommunikation - kann man mittlerweile nachvollziehen und er ist wahrnehmbar, u. a. durch eine Online-Petition. Daher appelliert die Stadtverwaltung eindringlich an die zuständigen Stellen, die Entscheidung des Freistaats Thüringen bzw. des Landratsamts nicht von oben und über die Köpfe der Menschen vor Ort hinweg zu treffen.
Die Stadt Nordhausen hat ein starkes Interesse an der menschenwürdigen und sicheren Unterbringung geflüchteter Menschen. Es sollte aber auch klar sein, dass die Versorgung von Menschen in Not kein Geschäftsmodell für den Landkreis und die kreiseigene Service Gesellschaft ist und sein sollte. Hier sind vor allem der Kreistag und die Gremien in der Pflicht, eine ausgewogene und vertretbare Unterbringung im gesamten Kreisgebiet zu ermöglichen.