Meldung

Stellungnahme der Stadtverwaltung zu aktuellen Medieneinlassungen des Landratsamts Nordhausen

Freitag, 16. Februar 2024, 11:45 Uhr
Die Stadtverwaltung Nordhausen hat die jüngst getätigten Aussagen des Landratsamts Nordhausen zu persönlichen Hintergründen einer Beamtin der kreisangehörigen Stadt Nordhausen zur Kenntnis nehmen müssen. Im aktuellem Fall handelt die Stadt Nordhausen entsprechend der bestehenden Rechtsgrundlage § 13 der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Thüringer Arbeitszeitverordnung -ThürAzVO-). Deshalb hat die Stadtverwaltung Nordhausen das Landratsamt Nordhausen heute gebeten, die Rechtsansicht erneut zu prüfen und gegebenenfalls öffentlich richtigzustellen. Das Thüringer Innenministerium sowie das Landesverwaltungsamt sind seitens der Stadt Nordhausen diesbezüglich kontaktiert worden.

Grundsätzlich ist ein Dienstvorgesetzter verpflichtet, seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten und Beschäftigten der Stadtverwaltung, unter Wahrung der individuellen Persönlichkeitsrechte, fortwährend nachzukommen. Aus diesem Grund wird die Stadtverwaltung Nordhausen weiterhin zu Personalthemen keine Auskunft geben.

Im Lichte dieser Umstände verbietet sich der leichtfertige Umgang mit unbestätigten Informationen, die eine kompromittierende Berichterstattung über handelnde Personen ermöglichen. Die Stadtverwaltung Nordhausen prüft im Sinne ihrer Beschäftigten und Beamten entsprechende rechtliche Schritte.

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