Meldung

Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplanes der Stadt Nordhausen und des Landkreises Nordhausen 2024 bis 2028

Freitag, 26. April 2024, 09:18 Uhr
Pendlerbeziehungen ÖPNV  (Foto: BPV Consult GmbH) Pendlerbeziehungen ÖPNV (Foto: BPV Consult GmbH)
Die Stadt Nordhausen und der Landkreis Nordhausen sind auf ihrem Gebiet für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständige Behörde und Aufgabenträger gemäß der europäischen VO (EG) Nr. 1370/2007 und dem Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG). Die Stadt Nordhausen und der Landkreis Nordhausen haben sich als Gruppe von zuständigen örtlichen Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 zusammengeschlossen und erstellen seit 2017 ihren Nahverkehrsplan (im Folgenden NVP genannt) gemeinsam.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürÖPNVG haben die Aufgabenträger den ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis nach Maßgabe des ÖPNVG zu planen, zu organisieren und zu finanzieren. Die Aufgabenträger haben für ihren Zuständigkeitsbereich einen Nahverkehrsplan (NVP) für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen und bedarfsgemäß fortzuschreiben (§ 5 ThürÖPNVG). Er hat den Zielen der Raumordnung, Landesentwicklung und Landesplanung unter Beachtung der Belange des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu entsprechen. Die Fortschreibung des NVPs erfolgte durch die BPV Consult GmbH Erfurt unter Begleitung durch der Aufgabenträger der Stadt und des Landkreises Nordhausen. Die Erarbeitungsphase hat im Januar 2023 begonnen und dauerte ca. ein Jahr. Im Februar 2024 wurde das Beteiligungsverfahren durchgeführt und im März 2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet und der Nahverkehrsplan fertiggestellt.

Folgender Inhalt ist im NVP (Kurzüberblick) enthalten:
  • Kapitel 1 enthält Grundlagen und Rahmenbedingungen, bestehend aus den gesetzlichen Grundlagen (Kap. 1.1) und den weiteren planerischen Grundlagen (Kap. 1.2). In den Kap. 1.3 und 1.4 erfolgt eine umfassende Bestandaufnahme der Struktur des Nahverkehrsraumes und der im Nahverkehrsplan relevanten Strukturdaten
  • Kapitel 2 beinhaltet die Bestandaufnahme des ÖPNV, bestehend aus der Organisationsstruktur, dem Verkehrsangebot, der Verkehrsnachfrage, der Analyse der Erschließungs- und Verbindungsqualität, der Infrastruktur des ÖPNV (Fahrzeuge, Haltestellen) unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit sowie Service, Tarif, Vertrieb und Marketing.
  • In Kapitel 3 sind die Anforderungen an den ÖPNV definiert, einschließlich der Gliederung des ÖPNV-Netzes, der Vorgaben zur Mindestbedienung, Anforderungsprofile von Haltestellen und Fahrzeugen sowie Vorgaben zu Tarif, Vertrieb, Fahrgastinformation, Kundenservice, Betrieb, Organisation und Qualitätsmanagement.
  • Das Kapitel 4 enthält Eckdaten der Bevölkerungs-, Schüler- und Verkehrsprognose für den Zeitraum der Gültigkeit des neuen Nahverkehrsplans.
  • Im Kapitel 5 Angebots- und Maßnahmenplan sind die Prüfaufträge formuliert, die es im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Nahverkehrsplans der Stadt und des Landkreises Nordhausen abzuarbeiten gilt
  • In Kapitel 6 Organisation behandelt der NVP folgende Aspekte: Aufgabenträgerorganisation, Unternehmensorganisation,, Leistungserbringung und Durchführungscontrolling,, Linienbündelung, Liniengenehmigungen
  • Das Kapitel 7 beinhaltet Aspekte der Finanzierung und der Investitionen.
  • Im abschließenden Kapitel 8 wird kurz auf die Randbedingungen zum Beitritt Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) eingegangen.


Der vorliegende NVP 2024 – 2028 bildet die Fortschreibung der bestehenden Verkehrsleistung unter Berücksichtigung des geltenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) ab. Der gemeinsame NVP ist Voraussetzung für die Erteilung der Liniengenehmigungen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt an die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH.

Hier ist der NVP 2024 – 2028 abrufbar.

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