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Beschluss des Stadtrats: Wegen Parkdrucks in der Innenstadt: Mehr Anwohnerparkzonen, mehr zeitliche und mehr gebührenpflichtige Bewirtschaftung

Montag, 14. Juni 2010, 15:35 Uhr
Nordhausen (psv) Auf ihrer jüngsten Sitzung stimmten die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Nordhausen einer Änderung der Parkraumbewirtschaftungskonzeption für die Innenstadt zu. Sowohl die Parkbereiche mit zeitlicher- als auch jene mit gebührenpflichtiger Bewirtschaftung werden damit erweitert.

Darüber hinaus sollen die Anwohnerparkzonen in der Innenstadt erweitert werden. Die Umsetzung von umfassenden Anwohnerparkzonen für ganze Wohngebiete ist vor der Realisierung jeweils im Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft vorzustellen, heißt es im Beschluss weiter.

In der Begründung zum Beschluss heißt es: „Parkraum in der Innenstadt ist nur begrenzt vorhanden. Er ist zu bewirtschaften, um den verschiedenen Nutzern das Parken zu ermöglichen. Dem Einkaufsverkehr, Besucherverkehr, Wirtschaftsverkehr und den Anwohnern soll in der Innenstadt ein geeigneter Parkplatz zur Verfügung gestellt werden.“ Insgesamt soll die Wohnqualität in der Kernstadt verbessert und der Parksuchverkehr eingeschränkt werden.

Die Bereiche des Bewohnerparkens sollen mit der „Zeitlichen Bewirtschaftung“ kombiniert werden, da die Wohngebiete auch von Besuchern, Handwerkern und Lieferverkehr aufgesucht werden, damit diese Zeitweisen Nutzer legal ihre Fahrzeuge abstellen können.

Des Weiteren wird aufgrund dieses Beschlusses eine zeitliche Bewirtschaftung, also das Parken mit Parkuhr, auf dem Parkplatz an der Frauenberger Kirche in der Sangerhäuser Straße eingeführt werden, damit die vorhandenen 25 Stellplätze bei Veranstaltungen der Kirche bzw. in der Turnhalle von Besuchern genutzt werden können. Den wenigen Bewohnern des Kirchengeländes und den Mitgliedern des Sportvereins würden Sonder- bzw. Anwohnerparkkarten ausgestellt, heißt es im Beschluss.

Zudem soll der Platz der Gewerkschaften in Zukunft gebührenpflichtig bewirtschaftet werden, um dem zusätzlichen Besucherverkehr in diesem verkehrsberuhigten Bereich und einer schlüssigen Parkraumbewirtschaftung in der unmittelbaren Nähe zu einem bewirtschafteten Parkhaus vorzubeugen.

Eine solche gebührenpflichtige Bewirtschaftung soll ebenfalls in der Grimmelallee zwischen der Hohensteiner Straße und dem Ärztehaus in der Grimmelallee 2a erfolgen. Hier wurden neue Parkflächen eingerichtet, die mit erheblichen Investitionen neu ausgebaut worden waren und nun gut frequentiert werden.

In Erweiterung dazu sollen die Parkflächen für die Nutzer des Amtsgerichts in der Rudolf-Breitscheid-Straße gebührenpflichtig bewirtschaftet werden, da mit den hohen wechselnden Besucherzahlen ein starker Parkdruck entstanden ist.

Auch die ausgebauten Parkplätze am Taschenberg sollen gebührenpflichtig bewirtschaftet werden, da für die Besucher des Sozialgerichtes, der Berufsschule und des Hohekreuz-Sportplatzes ein ausreichendes Parkplatzangebot notwendig ist. Das bisherige Langzeitparken in diesem Bereich widerspricht der Zielsetzung der guten Erreichbarkeit einer Behörde und des Sportgeländes.

Zudem soll auch der Parkplatz in der Wallrothstraße vor der IHK gebührenpflichtig bewirtschaftet werden. Aufgrund der dort ansässigen Dienstleister bzw. Besucher der medizinischen Einrichtungen besteht hier auf dem Parkplatz ein hoher Parkdruck. Die anschließende Käthe-Kollwitz-Straße wird im Zuge dessen auch gebührenpflichtig bewirtschaftet.

Die Umsetzung des geänderten Parkraumbewirtschaftungskonzepts kostet ungefähr 30.000 Euro. Langfristig sollen die Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden.

Die LINKE-Fraktion wird auf der kommenden Sitzung einen eigenen Antrag zur Parkraumbewirtschaftungskonzeption einbringen, kündigte deren Vorsitzende Barbara Schencke an.

Zur Begründung heißt es im Antrag: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine überarbeitete Parkraumbewirtschaftungskonzeption vorzulegen, die eine Gesamtdarstellung der Stadt als Einkaufs- und besucherfreundliche Stadt unterstützt.“ Der neue Antrag sei nötig, da aus Sicht der Fraktion die jetzt verabschiedete Konzeption zu zahlreichen Einschränkungen für die Besucher der Stadt und des Petersberges führe aufgrund der Umstellung auf zeitlich begrenzte- bzw. gebührenpflichtige Parkplätze. Dies schwäche die Stellung der Stadt als Tourismus- bzw. Einkaufskommune.

Abgelehnt wurden drei Änderungsanträge der FDP-Fraktion. Diese hatte zum einen gefordert, den Parkplatz an der Wallrothstraße weiterhin zeitlich zu bewirtschaften. Ebenefalls nur zeitlich- und nicht gebührenpflichtig bewirtschaftet werden sollten nach Ansicht der FDP zum anderen die Parkplätze vor dem Amtsgericht, gleiches sollte zum Dritten für die ausgebauten Parkflächen am Taschenberg gelten.
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