Bürgerservice

Ungeziefer

zuständig:

Sachgebiet Öffentliche Ordnung

03631/696-9568
03631/696-9534
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Mit Ungeziefer werden in der Regel unerwünschte und lästige Schädlinge – Insekten aber auch Ratten, Mäuse oder Tauben bezeichnet.
Belästigungen durch Tiere bzw. Ungeziefer ist immer eine individuelle Einschätzung und unterliegt somit immer persönlichen Bewertungen. Während eine Person grundsätzlich keine Probleme mit Tieren hat, reicht es bei einer anderen Person aus, wenn z. B. eine Ratte über die Straße läuft, dies als Belästigung oder gar Gefahr gesehen wird.

Grundsätzlich ist bei einer Gefährdung durch Tiere in erster Linie das Ordnungsamt zuständig.

Eine erhöhte Anzahl von Ungeziefer stellt jedoch nicht prinzipiell eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder für Menschen dar. In den meisten Fällen sind Zunahmen in den Populationen auf gewisse natürliche und unnatürliche Ursachen zurückzuführen. So können durch einen guten Sommer, ein erhöhtes Nahrungsangebot in der Natur die Ratten- und Mäuse- oder Taubenpopulationen zunehmen. Gleiches kann mit Hilfe der Menschen bzw. unsachgemäßes Handeln von Menschen ausgelöst werden, in dem Futterstellen eingerichtet, Lebensmittel offen entsorgt oder andere Situationen geschaffen werden, die eine Zunahme gewisser Tierpopulationen bewirken.

In erster Linie ist der Verursacher zuständig; d. h., derjenige, der diese Situation bewirkt bzw. derjenige, in dessen Objekt/Grundstück diese Überpopulation auftritt bzw. die Ursache der Populationszunahme liegt. Im konkreten Fall, z. B. Zunahme von verwilderten Tauben und entsprechenden Taubenkot ist in erster Linie der Vermieter zuständig, auf dessen Grundstück oder Gebäude die Tauben nisten und sich vermehren. Gleiches gilt bei einer Zunahme von Ratten oder anderem Ungeziefer, die auf einem Grundstück oder einem Gebäude angetroffen werden. Hier muss sich in jedem Fall an den Eigentümer gewendet werden, der letztendlich verpflichtet ist, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Natürlich kann auch menschliches Handeln durch Füttern oder nicht sachgerechtes Entsorgen von Lebensmitten die Ursache sein.

Liegt die Grundlage der Überpopulation auf öffentlichen Flächen vor, dann sollte auf jeden Fall das Ordnungsamt informiert werden. Hier wird geprüft, worin die Ursachen und damit die Zuständigkeit liegen. Liegt die Ursache z. B. in Problemen im Abwassernetz, so wird der Stadtentwässerungsbetrieb informiert, der entsprechende Maßnahmen einzuleiten hat.

Ansprechpartner Ordnungsamt, Telefon: 03631/696-9534, E-Mail oeff.ordnung@nordhausen.de

Ansprechpartner Stadtentwässerungsbetrieb (Telefon: 03631/639-0)

Bei Ungezieferaufkommen in Betrieben, Einrichtungen oder Gaststätten sollte das Landratsamt Nordhausen (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Tel: 03631 911-150) informiert werden. Dieses wird Weiteres veranlassen.

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Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Mit Ungeziefer werden in der Regel unerwünschte und lästige Schädlinge – Insekten aber auch Ratten, Mäuse oder Tauben bezeichnet.
Belästigungen durch Tiere bzw. Ungeziefer ist immer eine individuelle Einschätzung und unterliegt somit immer persönlichen Bewertungen. Während eine Person grundsätzlich keine Probleme mit Tieren hat, reicht es bei einer anderen Person aus, wenn z. B. eine Ratte über die Straße läuft, dies als Belästigung oder gar Gefahr gesehen wird.

Grundsätzlich ist bei einer Gefährdung durch Tiere in erster Linie das Ordnungsamt zuständig.

Eine erhöhte Anzahl von Ungeziefer stellt jedoch nicht prinzipiell eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder für Menschen dar. In den meisten Fällen sind Zunahmen in den Populationen auf gewisse natürliche und unnatürliche Ursachen zurückzuführen. So können durch einen guten Sommer, ein erhöhtes Nahrungsangebot in der Natur die Ratten- und Mäuse- oder Taubenpopulationen zunehmen. Gleiches kann mit Hilfe der Menschen bzw. unsachgemäßes Handeln von Menschen ausgelöst werden, in dem Futterstellen eingerichtet, Lebensmittel offen entsorgt oder andere Situationen geschaffen werden, die eine Zunahme gewisser Tierpopulationen bewirken.

In erster Linie ist der Verursacher zuständig; d. h., derjenige, der diese Situation bewirkt bzw. derjenige, in dessen Objekt/Grundstück diese Überpopulation auftritt bzw. die Ursache der Populationszunahme liegt. Im konkreten Fall, z. B. Zunahme von verwilderten Tauben und entsprechenden Taubenkot ist in erster Linie der Vermieter zuständig, auf dessen Grundstück oder Gebäude die Tauben nisten und sich vermehren. Gleiches gilt bei einer Zunahme von Ratten oder anderem Ungeziefer, die auf einem Grundstück oder einem Gebäude angetroffen werden. Hier muss sich in jedem Fall an den Eigentümer gewendet werden, der letztendlich verpflichtet ist, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Natürlich kann auch menschliches Handeln durch Füttern oder nicht sachgerechtes Entsorgen von Lebensmitten die Ursache sein.

Liegt die Grundlage der Überpopulation auf öffentlichen Flächen vor, dann sollte auf jeden Fall das Ordnungsamt informiert werden. Hier wird geprüft, worin die Ursachen und damit die Zuständigkeit liegen. Liegt die Ursache z. B. in Problemen im Abwassernetz, so wird der Stadtentwässerungsbetrieb informiert, der entsprechende Maßnahmen einzuleiten hat.

Ansprechpartner Ordnungsamt, Telefon: 03631/696-9534, E-Mail oeff.ordnung@nordhausen.de

Ansprechpartner Stadtentwässerungsbetrieb (Telefon: 03631/639-0)

Bei Ungezieferaufkommen in Betrieben, Einrichtungen oder Gaststätten sollte das Landratsamt Nordhausen (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Tel: 03631 911-150) informiert werden. Dieses wird Weiteres veranlassen.
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