Bürgerservice

Kinderreisepass

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
- persönliche Vorsprache und Antragsstellung durch mindestens eines Sorgeberechtigten, dieser muss Personalausweis oder Reisepass mitbringen und die Zustimmung des anderen Elternteils vorlegen
- persönliche Vorsprache des Kindes

Die Einverständniserklärung finden Sie hier als Pdf-Datei zum Herunterladen.

Dokumente
- Geburtsurkunde des Kindes
- 1 biometrisches Passbild (3,5 cm x 4,5 cm ohne Rand)
- wenn vorhanden: alten Kinderausweis oder alten Kinderreisepass vorlegen
- bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen (erhältlich beim Jugendamt)
- bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung des nichtvorsprechenden Elternteils vorlegen
- Kopie des Personalausweises vom Einverständniserklärenden
- das Kind muss mit dabei sein
Fristen
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bemerkung
Achtung!
Informationen zum Thema, welche Dokumente für das konkrete Reisezielland als Ausweisdokument anerkannt werden, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist zwingend ein Termin notwendig.
Diesen können Sie auf der Startseite über das Terminvergabesystem buchen.

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Neues Rathaus
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99734 Nordhausen
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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
- persönliche Vorsprache und Antragsstellung durch mindestens eines Sorgeberechtigten, dieser muss Personalausweis oder Reisepass mitbringen und die Zustimmung des anderen Elternteils vorlegen
- persönliche Vorsprache des Kindes

Die Einverständniserklärung finden Sie hier als Pdf-Datei zum Herunterladen.

Dokumente
- Geburtsurkunde des Kindes
- 1 biometrisches Passbild (3,5 cm x 4,5 cm ohne Rand)
- wenn vorhanden: alten Kinderausweis oder alten Kinderreisepass vorlegen
- bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen (erhältlich beim Jugendamt)
- bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung des nichtvorsprechenden Elternteils vorlegen
- Kopie des Personalausweises vom Einverständniserklärenden
- das Kind muss mit dabei sein
Fristen
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bemerkung
Achtung!
Informationen zum Thema, welche Dokumente für das konkrete Reisezielland als Ausweisdokument anerkannt werden, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen.

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