Schein , der Jugendliche unter 18 Jahre zu einer kostenlosen ärztlichen Tauglichkeits-Untersuchung berechtigt.
Antragstellung durch persönliche Vorsprache oder Vorsprache des Sorgeberechtigten.
Dokumente
- Geburtsurkunde oder Personalausweis des Jugendlichen
Bemerkung
Gilt nur für Jugendliche von 14-18 Jahren.
- gebührenfrei