Die Anzeige erfolgt bei dem für die Geburt zuständigen Standesamt.
Dokumente
Sind die Eltern verheiratet ist die Eheurkunde und Geburtsurkunden mitzubringen, bei nicht verheirateten Eltern Geburtsurkunden und falls vorhanden Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung. Diese Unterlagen können sie auch in das Geburtskrankenhaus mitnehmen.
Bitte rufen sie uns an.
Bemerkung
- Gebühr: 10 Euro für die Urkunde
- Bitte Merkblatt beachten
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.