Zuständig ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung registriert wurde.
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen (§ 62 Abs. 1 PStG).
Dokumente
Bei Eheschließung im Standesamtsbezirk Nordhausen kann die Eheurkunde persönlich abgeholt werden oder von einer anderen Person mit entsprechender Vollmacht und vorheriger Termin- vereinbarung.
Zur Zeit wird eine schriftliche Anforderung, per E-Mail empfohlen oder online: https://www.nordhausen.de/index-c.php?ID=25551
Es ist eine Gebühr von 10 € je Urkunde zu zahlen.
Bemerkung
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.