Bürgerservice
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalbogen
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über www.vollstreckungsportal.de
- Miet- bzw. Kaufvertrag, Eigentumsnachweis
- Amtliche Lagepläne ( 2fach )
- Grundriss- und Schnittzeichnung ( 2fach )
- Baugenehmigung
- aktuellen Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
300,00 Euro Grundgebühr zuzüglich Flächengebühr
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt
Erlaubnis für Spielhallen
Kontakt Sachgebiet Gewerbe
Fax:03631/696-831
E-Mail:gewerbeamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Informationen
Dokumente
Mitzubringen sind :- Personalausweis oder Reisepass
- Personalbogen
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über www.vollstreckungsportal.de
- Miet- bzw. Kaufvertrag, Eigentumsnachweis
- Amtliche Lagepläne ( 2fach )
- Grundriss- und Schnittzeichnung ( 2fach )
- Baugenehmigung
- aktuellen Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
Fristen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Gewerbebeginn gestellt werden.Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen.300,00 Euro Grundgebühr zuzüglich Flächengebühr
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt