Bürgerservice

Märkte, Volksfeste

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Es muss ein Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO gestellt werden.

Das Formular finden Sie unter Downloads zum Herunterladen.
Downloads
Dokumente
Mitzubringen sind folgende Unterlagen/Angaben zu machen :
- Durchführungsort und Veranstalter
- Termine bzw. Öffnungszeiten
- Lageplan (maßstabsgerecht) mit Angabe der qm Fläche, die belegt wird
- komplettes Ausstellerverzeichnis
- behördliches Führungszeugnis vom Antragsteller (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Eintrittsgeld ja/nein
- Programmablauf
- Versicherungsschein zur Haftpflichtversicherung


Bitte reichen Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen persönlich ein.
Fristen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen, die sich nach den qm der Fläche richtet.

Der Veranstalter ist immer Antragsteller der Marktfestsetzung. Werbemaßnahmen sind gebühren- und genehmigungspflichtig und bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Märkte, Volksfeste

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Es muss ein Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO gestellt werden.

Das Formular finden Sie unter Downloads zum Herunterladen.
Downloads
Dokumente
Mitzubringen sind folgende Unterlagen/Angaben zu machen :
- Durchführungsort und Veranstalter
- Termine bzw. Öffnungszeiten
- Lageplan (maßstabsgerecht) mit Angabe der qm Fläche, die belegt wird
- komplettes Ausstellerverzeichnis
- behördliches Führungszeugnis vom Antragsteller (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Eintrittsgeld ja/nein
- Programmablauf
- Versicherungsschein zur Haftpflichtversicherung


Bitte reichen Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen persönlich ein.
Fristen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen, die sich nach den qm der Fläche richtet.

Der Veranstalter ist immer Antragsteller der Marktfestsetzung. Werbemaßnahmen sind gebühren- und genehmigungspflichtig und bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.