Bürgerservice

Jagd

zuständig:

Landratsamt Nordhausen

03631 911-0
03631 911-9119
Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Landratsamt und BürgerServiceZentrum:

Montag: 8.30-12.00 Uhr
Dienstag: 8.30-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30-18.00 Uhr
Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Wildschäden können gemeldet werden.
Außerdem kann ein Antrag auf ein Jagdrevier gestellt werden.
Es kann eine Jagderlaubnis erteilt werden.
Dokumente
Mitzubringen sind der schriftliche Antrag sowie die Jagderlaubnis.
Bemerkung
Vor dem schriftlichen Antrag ist eine mündliche Anfrage sinnvoll, da nur die kommunalen Flächen verwaltet werden.

Die Jagderlaubnis ist nicht gleichzusetzen mit dem Jagdschein.
Während man für den Jagdschein eine Jagdeignungsprüfung ablegen muss (bei der oberen oder unteren Behörde), so bezieht sich die Jagderlaubnis auf eine bestimmte Fläche. Die Stadt vergibt somit nur ein Jagdrecht (Geländerecht).

Jagd

zuständig:

Landratsamt Nordhausen

03631 911-0
03631 911-9119
Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Landratsamt und BürgerServiceZentrum:

Montag: 8.30-12.00 Uhr
Dienstag: 8.30-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30-18.00 Uhr
Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Wildschäden können gemeldet werden.
Außerdem kann ein Antrag auf ein Jagdrevier gestellt werden.
Es kann eine Jagderlaubnis erteilt werden.
Dokumente
Mitzubringen sind der schriftliche Antrag sowie die Jagderlaubnis.
Bemerkung
Vor dem schriftlichen Antrag ist eine mündliche Anfrage sinnvoll, da nur die kommunalen Flächen verwaltet werden.

Die Jagderlaubnis ist nicht gleichzusetzen mit dem Jagdschein.
Während man für den Jagdschein eine Jagdeignungsprüfung ablegen muss (bei der oberen oder unteren Behörde), so bezieht sich die Jagderlaubnis auf eine bestimmte Fläche. Die Stadt vergibt somit nur ein Jagdrecht (Geländerecht).
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.