Bürgerservice
Herr Axt
Tel.-Nr. 03631 / 696 9330
Wald, Forsten
Kontakt Sachgebiet Umwelt und Grünordnung
Fax:03631 / 696 87 867
E-Mail:umweltamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Bewirtschaftung durch die Stadt Nordhausen erfolgt nur auf stadteigenen Waldflächen, derzeit ca. 324 Hektar. Grundlage ist das Thüringer Waldgesetz. Teile der Waldflächen werden in Forstbetriebsgemeinschaften bewirtschaftet. Die gesamte Waldbewirtschaftung erfolgt im Rahmen von Beförsterungsverträgen in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Bleicherode/Südharz.
Auch in der Stadt befindliche "Erholungswälder", wie das so genannte Gehege in Nordhausen unterliegen dem Thüringer Waldgesetz und werden entsprechend bewirtschaftet.
Das Sammeln oder Schneiden von Brennholz in den Waldungen der Stadt Nordhausen bedarf der Genehmigung. Dazu können so genannte "Holzlesescheine" formlos beantragt werden (Erlaubnis zur befristeten Selbstentnahme festgelegter Mengen von Holz, in einem bestimmten Waldabschnitt)
Auch in der Stadt befindliche "Erholungswälder", wie das so genannte Gehege in Nordhausen unterliegen dem Thüringer Waldgesetz und werden entsprechend bewirtschaftet.
Das Sammeln oder Schneiden von Brennholz in den Waldungen der Stadt Nordhausen bedarf der Genehmigung. Dazu können so genannte "Holzlesescheine" formlos beantragt werden (Erlaubnis zur befristeten Selbstentnahme festgelegter Mengen von Holz, in einem bestimmten Waldabschnitt)
Informationen
Bemerkung
Ansprechpartner:Herr Axt
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