Wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Die erforderlichen Formulare zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erhalten Sie unter Downloads als PDF-Dateien zum Herunterladen.
Dokumente
Einzureichen sind :
- Kopie Personalausweis bzw. Pass
- bei juristischen Personen Handelsregisterauszüge
- bei Gesellschaften in Gründung Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zum Amtsgericht
Fristen
Die An-, Um- bzw. Abmeldung des Gewerbes erfolgt zeitgleich mit Beginn, Änderung oder Ende des Gewerbes.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
- Anmeldung eines Gewerbes: 25,00 Euro;
- Ummeldung: 15,00 Euro;
- Abmeldung: 10,00 Euro