Bürgerservice

Gewerbe - Beginn, Ende oder Änderung einer selbständigen Tätigkeit

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.

Die Gewerbemeldungen können Sie auch online unter folgenden Links beantragen:

Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung

Die erforderlichen Formulare zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erhalten Sie unter Downloads als PDF-Dateien zum Herunterladen.
Dokumente
Einzureichen sind :
- Kopie Personalausweis bzw. Pass
- bei juristischen Personen Handelsregisterauszüge
- bei Gesellschaften in Gründung Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zum Amtsgericht
Fristen
Die An-, Um- bzw. Abmeldung des Gewerbes erfolgt zeitgleich mit Beginn, Änderung oder Ende des Gewerbes.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
- Anmeldung eines Gewerbes: 25,00 Euro;
- Ummeldung: 15,00 Euro;
- Abmeldung: 10,00 Euro

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Achtung: Ihre Daten werden dem Gewerbeamt der Stadt Nordhausen übersendet. Bitte achten Sie daher darauf, dass sich der Betriebssitz, für den die Gewerbemeldung erstattet wird, auch in der Stadt Nordhausen befindet.







Gewerbe - Beginn, Ende oder Änderung einer selbständigen Tätigkeit

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03631/696-9562
03631/696-9564
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99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.

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- Kopie Personalausweis bzw. Pass
- bei juristischen Personen Handelsregisterauszüge
- bei Gesellschaften in Gründung Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zum Amtsgericht
Fristen
Die An-, Um- bzw. Abmeldung des Gewerbes erfolgt zeitgleich mit Beginn, Änderung oder Ende des Gewerbes.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
- Anmeldung eines Gewerbes: 25,00 Euro;
- Ummeldung: 15,00 Euro;
- Abmeldung: 10,00 Euro

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Achtung: Ihre Daten werden dem Gewerbeamt der Stadt Nordhausen übersendet. Bitte achten Sie daher darauf, dass sich der Betriebssitz, für den die Gewerbemeldung erstattet wird, auch in der Stadt Nordhausen befindet.







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