Bürgerservice
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Gewerbe - Beginn, Ende oder Änderung einer selbständigen Tätigkeit
Kontakt Sachgebiet Gewerbe
Fax:03631/696-831
E-Mail:gewerbeamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Die Gewerbemeldungen können Sie auch online unter folgenden Links beantragen:
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Die erforderlichen Formulare zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erhalten Sie unter Downloads als PDF-Dateien zum Herunterladen.
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Die Gewerbemeldungen können Sie auch online unter folgenden Links beantragen:
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Die erforderlichen Formulare zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erhalten Sie unter Downloads als PDF-Dateien zum Herunterladen.