Bürgerservice
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Bäume/Baumfällung
Kontakt Sachgebiet Umwelt und Grünordnung
Fax:03631 / 696 87 867
E-Mail:umweltamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Wenn Sie geschützte Bäume oder Hecken entfernen möchten oder beeinträchtigende Maßnahmen im Kronen- und/oder Wurzelbereich vorgesehen sind, ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Nordhäuser Baumschutzsatzung (NBaumSchS) erforderlich.
Bei der Beantragung ist zu beachten, dass der Antrag nur vom Eigentümer des Grundstückes bzw. von dessen Bevollmächtigten gestellt werden kann.
Nach den Bestimmungen der NBaumSchS kann die Genehmigung mit Auflagen, wie einer Ersatzpflanzung, verbunden werden. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, muss eine sogenannte Ausgleichszahlung geleistet werden.
Bei der Beantragung ist zu beachten, dass der Antrag nur vom Eigentümer des Grundstückes bzw. von dessen Bevollmächtigten gestellt werden kann.
Nach den Bestimmungen der NBaumSchS kann die Genehmigung mit Auflagen, wie einer Ersatzpflanzung, verbunden werden. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, muss eine sogenannte Ausgleichszahlung geleistet werden.
