Bürgerservice

Kampfmittel, Fundmunition, Blindgänger

zuständig:

Ordnungsamt

03631/696-9529
03631/696-832
Stadt Nordhausen
- Ordnungsamt -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Das Territorium der Stadt Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges ein mit Kampfmittel stark belastetes Gebiet. Somit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung, da nicht bekannt ist, wo genau sich Blindgänger befinden. Mit dem Eingriff in den Boden durch Baumaßnahmen wird aus der latenten Gefahr eine akute Gefahr. Zur Verhinderung einer Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit hat die Stadt Nordhausen die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel in der Stadt Nordhausen (NdhGefAVOKM) erlassen. Sie gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Nordhausen einschließlich
ihrer Ortsteile.

Es besteht eine Anzeige- und Sicherungspflicht. Werden vermeintliche Kampfmittel aufgefunden, ist sofort durch den Verantwortlichen (Munitionsfinder, Grundstückseigentümer, Bauherren, Bauträger oder Bauleiter):

1. der Fund über Telefon 03631/696 115 (Ordnungsamt), 03631/61900
(Berufsfeuerwehr) oder 110 (Polizei) zu melden,
2. die Räumung der Baustelle von jeglichen Personen zu veranlassen und bis
zum Eintreffen der Ordnungsbehörde, Feuerwehr oder Polizei keiner
Person den Zutritt zu gewähren und
3. dem Verantwortlichen der unter Punkt 1 genannten Behörden Mitteilung
über den konkreten Fund, insbesondere Zeit, Ort und Lage und ggf.
vorgenommene Lageänderungen des Kampfmittels zu machen sowie das
gesamte Grundstück zu übergeben (einschließlich aller dazu notwendigen
Schlüssel).

Des Weiteren haben Bauherren Pflichten gemäß § 4 NdhGefAVOKM.

Im durch Kampfmittel gefährdeten Gebiet von Nordhausen darf von Baumaßnahmen (Eingriff in den Boden) keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen. Deshalb muss dieses im Vorfeld der Baumaßnahmen geprüft werden und vom Bauherren auch nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für verfahrensfreie und anzeigepflichtige Bauvorhaben. Bei Kampfmittelfund sind folgende Festlegungen zur Evakuierung zu beachten:
  • Das festgelegte Evakuierungsgebiet ist nach bekannt werden sofort auf dem kürzestem Wege zu verlassen.
  • Das Betreten oder Befahren des Evakuierungsgebietes ist verboten bzw. nur den Einsatzkräften (der Ordnungsbehörde, der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Brand- und Katastrophenschutzes) gestattet.
  • Von den zuständigen Behörden der Gefahrenabwehr wird die Räumung des Evakuierungsgebietes inklusive aller Wohnungen, Gebäude und Grundstücke angeordnet und durchgesetzt.
  • Ein Verbleiben von Personen in dem Evakuierungsgebiet, auch auf eigene Gefahr, wird nicht gestattet.
  • Es ist den Aufforderungen der Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, der Polizei und der Einsatzkräfte der Feuerwehr Folge zu leisten.


Nähere Informationen erhalten Sie zu:
Bebauungsplänen vom Amt für Stadtentwicklung (Tel.: 03631 696-9589, E-Mail: Bauleitplanung@Nordhausen.de)
Baumaßnahmen vom Bauordnungsamt (Tel. 03631 696-9527, E-Mail: Bauordnungsamt@Nordhausen.de)
Verordnung im Allgemeinen, Evakuierung und durchzuführende Maßnahmen vom Ordnungsamt (Tel.: 03631 696-9529, E-Mail: Ordnungsamt@Nordhausen.de)
Bemerkung
In der Situation einer Evakuierung wegen Kampfmittelfund, Havarien usw. können Sie nähere Informationen zur Situation, zeitlichem Umfang oder zum möglichen Aufenthalt von evakuierten Personen als Betroffener über den Cityruf unter 696-115 erhalten.

Kampfmittel, Fundmunition, Blindgänger

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03631/696-9529
03631/696-832
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99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Das Territorium der Stadt Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges ein mit Kampfmittel stark belastetes Gebiet. Somit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung, da nicht bekannt ist, wo genau sich Blindgänger befinden. Mit dem Eingriff in den Boden durch Baumaßnahmen wird aus der latenten Gefahr eine akute Gefahr. Zur Verhinderung einer Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit hat die Stadt Nordhausen die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel in der Stadt Nordhausen (NdhGefAVOKM) erlassen. Sie gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Nordhausen einschließlich
ihrer Ortsteile.

Es besteht eine Anzeige- und Sicherungspflicht. Werden vermeintliche Kampfmittel aufgefunden, ist sofort durch den Verantwortlichen (Munitionsfinder, Grundstückseigentümer, Bauherren, Bauträger oder Bauleiter):

1. der Fund über Telefon 03631/696 115 (Ordnungsamt), 03631/61900
(Berufsfeuerwehr) oder 110 (Polizei) zu melden,
2. die Räumung der Baustelle von jeglichen Personen zu veranlassen und bis
zum Eintreffen der Ordnungsbehörde, Feuerwehr oder Polizei keiner
Person den Zutritt zu gewähren und
3. dem Verantwortlichen der unter Punkt 1 genannten Behörden Mitteilung
über den konkreten Fund, insbesondere Zeit, Ort und Lage und ggf.
vorgenommene Lageänderungen des Kampfmittels zu machen sowie das
gesamte Grundstück zu übergeben (einschließlich aller dazu notwendigen
Schlüssel).

Des Weiteren haben Bauherren Pflichten gemäß § 4 NdhGefAVOKM.

Im durch Kampfmittel gefährdeten Gebiet von Nordhausen darf von Baumaßnahmen (Eingriff in den Boden) keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen. Deshalb muss dieses im Vorfeld der Baumaßnahmen geprüft werden und vom Bauherren auch nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für verfahrensfreie und anzeigepflichtige Bauvorhaben. Bei Kampfmittelfund sind folgende Festlegungen zur Evakuierung zu beachten:
  • Das festgelegte Evakuierungsgebiet ist nach bekannt werden sofort auf dem kürzestem Wege zu verlassen.
  • Das Betreten oder Befahren des Evakuierungsgebietes ist verboten bzw. nur den Einsatzkräften (der Ordnungsbehörde, der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Brand- und Katastrophenschutzes) gestattet.
  • Von den zuständigen Behörden der Gefahrenabwehr wird die Räumung des Evakuierungsgebietes inklusive aller Wohnungen, Gebäude und Grundstücke angeordnet und durchgesetzt.
  • Ein Verbleiben von Personen in dem Evakuierungsgebiet, auch auf eigene Gefahr, wird nicht gestattet.
  • Es ist den Aufforderungen der Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, der Polizei und der Einsatzkräfte der Feuerwehr Folge zu leisten.


Nähere Informationen erhalten Sie zu:
Bebauungsplänen vom Amt für Stadtentwicklung (Tel.: 03631 696-9589, E-Mail: Bauleitplanung@Nordhausen.de)
Baumaßnahmen vom Bauordnungsamt (Tel. 03631 696-9527, E-Mail: Bauordnungsamt@Nordhausen.de)
Verordnung im Allgemeinen, Evakuierung und durchzuführende Maßnahmen vom Ordnungsamt (Tel.: 03631 696-9529, E-Mail: Ordnungsamt@Nordhausen.de)
Bemerkung
In der Situation einer Evakuierung wegen Kampfmittelfund, Havarien usw. können Sie nähere Informationen zur Situation, zeitlichem Umfang oder zum möglichen Aufenthalt von evakuierten Personen als Betroffener über den Cityruf unter 696-115 erhalten.
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