Bürgerservice

Finanzielle Förderung des Sportes

zuständig:

Sachgebiet Schulen, Jugend und Sport

03631 / 696 9491
03631 / 696 9493
03631 / 696 87491
Stadt Nordhausen
Amt für Bildung und Kultur
SG Schulen, Jugend und Sport
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Stadt Nordhausen gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie Sport Zuwendungen an gemeinnützige Sportvereine, Sportverbände und Fachschaften sowie sonstige gemeinnützige Vereine, sofern diese sich im sportlichen Bereich engagieren. Diese sollen vielfältige und wichtige soziale Funktionen erhalten und zur Lebensqualität der Bürger beitragen.
Dokumente
Der Antragsteller gibt ein aktuelles Antragsformular mit rechtverbindlicher Unterschrift. Bei Anschaffung von Sportgeräten bzw. Sportmaterialien ist ein Kostenvoranschlag beizufügen.
Außerdem ist ein aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt (Gemeinnützigkeit) mitzubringen.
Fristen
Bei Antragstellung darf der Förderzweck noch nicht eingetreten sein. Die Nachweisführung ist auf dem dafür vorgesehenen Formular vorzunehmen. Die Unterlagen müssen 4 Monate nach dem Datum des Bewilligungsbescheides abgegeben werde.
Bemerkung
- Tel. 03631 / 696493
- email: schulen.sport@nordhausen.de

Finanzielle Förderung des Sportes

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03631 / 696 9491
03631 / 696 9493
03631 / 696 87491
Stadt Nordhausen
Amt für Bildung und Kultur
SG Schulen, Jugend und Sport
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Stadt Nordhausen gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie Sport Zuwendungen an gemeinnützige Sportvereine, Sportverbände und Fachschaften sowie sonstige gemeinnützige Vereine, sofern diese sich im sportlichen Bereich engagieren. Diese sollen vielfältige und wichtige soziale Funktionen erhalten und zur Lebensqualität der Bürger beitragen.
Dokumente
Der Antragsteller gibt ein aktuelles Antragsformular mit rechtverbindlicher Unterschrift. Bei Anschaffung von Sportgeräten bzw. Sportmaterialien ist ein Kostenvoranschlag beizufügen.
Außerdem ist ein aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt (Gemeinnützigkeit) mitzubringen.
Fristen
Bei Antragstellung darf der Förderzweck noch nicht eingetreten sein. Die Nachweisführung ist auf dem dafür vorgesehenen Formular vorzunehmen. Die Unterlagen müssen 4 Monate nach dem Datum des Bewilligungsbescheides abgegeben werde.
Bemerkung
- Tel. 03631 / 696493
- email: schulen.sport@nordhausen.de
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