Bürgerservice

Finanzielle Förderung des Sportes

Kontakt Sachgebiet Schulen, Jugend und Sport

Telefon:03631 / 696 9491

Telefon 2:03631 / 696 9493

Fax:03631 / 696 87491

E-Mail:schulen.sport@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Amt für Bildung und Kultur
SG Schulen, Jugend und Sport
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Die Stadt Nordhausen gewährt nach Maßgabe der Förderrichtlinie Sport Zuwendungen an gemeinnützige Sportvereine, Sportverbände und Fachschaften sowie sonstige gemeinnützige Vereine, sofern diese sich im sportlichen Bereich engagieren. Diese sollen vielfältige und wichtige soziale Funktionen erhalten und zur Lebensqualität der Bürger beitragen.

Informationen


Dokumente

Der Antragsteller gibt ein aktuelles Antragsformular mit rechtverbindlicher Unterschrift. Bei Anschaffung von Sportgeräten bzw. Sportmaterialien ist ein Kostenvoranschlag beizufügen.
Außerdem ist ein aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt (Gemeinnützigkeit) mitzubringen.

Fristen

Bei Antragstellung darf der Förderzweck noch nicht eingetreten sein. Die Nachweisführung ist auf dem dafür vorgesehenen Formular vorzunehmen. Die Unterlagen müssen 4 Monate nach dem Datum des Bewilligungsbescheides abgegeben werde.

Bemerkung

- Tel. 03631 / 696493
- email: schulen.sport@nordhausen.de