Das Bauordnungsamt hat darüber zu wachen, dass Anlagen so angeordnet, geändert und instand gehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Beantwortung von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen, wie z. B. die Bebaubarkeit von Grundstücken oder die Einhaltung von Abstandsflächen, sind im Wesentlichen das Baugesetzbuch und die Thüringer Bauordnung.
Bemerkung
Die Unterlagen sind i.d.R. vom Begünstigten der Baulast einzureichen oder von einer Person, welche durch Vollmacht des Eigentümers ermächtigt wurde. Dem Antrag ist ein beglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als 4 Wochen) beizufügen. Der Antrag ist vom Eigentümer des begünstigten Grundstückes sowie vom Eigentümer des belasteten Grundstückes zu unterschreiben.