Bürgerservice

Kita-Card

zuständig:

Sachgebiet Kindertagesstätten und Generationen

03631 / 696 9270
03631 / 696 9243
03631 / 696 87 243
Stadt Nordhausen
Amt für Bildung und Kultur
Kindertagesstätten
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Mit der Kita-Card zeigen Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Nordhausen ihren Bedarf für die Betreuung ihres Kindes an. Sie ist für die verbindliche Anmeldung in einer Kita notwendig. Hinterlege ich die Kita-Card in einer Kita, wird die Betreuung für beide Seiten vereinbart.

Anträge erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen sowie im SG Kindertageseinrichtungen und Generationen

Neues Rathaus
Markt 15
Zimmer 126
Downloads
Dokumente
Folgende Unterlagen sind notwendig:
  • ausgefüllter Antrag (von allen Sorgeberechtigten unterzeichnet),
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie der Meldebescheinigung/Personalausweise der Sorgeberechtigten.
Fristen
Ein Antrag kann ab Geburt des Kindes und sollte in der Regel spätestens sechs Monate vor Beginn der gewünschten Betreuung gestellt werden.

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Mit der Kita-Card zeigen Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Nordhausen ihren Bedarf für die Betreuung ihres Kindes an. Sie ist für die verbindliche Anmeldung in einer Kita notwendig. Hinterlege ich die Kita-Card in einer Kita, wird die Betreuung für beide Seiten vereinbart.

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  • ausgefüllter Antrag (von allen Sorgeberechtigten unterzeichnet),
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie der Meldebescheinigung/Personalausweise der Sorgeberechtigten.
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Ein Antrag kann ab Geburt des Kindes und sollte in der Regel spätestens sechs Monate vor Beginn der gewünschten Betreuung gestellt werden.
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