Bürgerservice
Fundbüro / Versteigerung
zuständig:
Sachgebiet Bürgerservice
03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Das Fundbüro der Stadt Nordhausen ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der/die Besitzer/in innerhalb dieser Zeit nicht, so haben der/die Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht innerhalb einer bestimmten Frist wahrgenommen, wird die Stadt Nordhausen selbst Eigentümer der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann nach vorheriger Bekanntmachung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Nordhausen.
Öffentliche Bekanntmachung
Versteigerung von Fundsachen
Am Samstag, dem 03.06.2023 findet ab 09:00 Uhr im Innenhof des Neuen Rathauses eine öffentliche Versteigerung der Fundfahrräder statt, welche bis zum 30.09.2022 beim Ordnungsamt, SG Bürgerservice, der Stadt Nordhausen abgegeben worden sind.
Ab 08:30 Uhr wird der Innenhof geöffnet, um sich vorab einen Überblick verschaffen zu können. Dann wird wie folgt versteigert:
09:00 Uhr bis 09:25 Uhr Versteigerung Kinderfahrräder
09:30 Uhr bis 10:25 Uhr Versteigerung Damenfahrräder
10:30 Uhr bis 10:55 Uhr Versteigerung Herrenfahrräder
11:00 Uhr bis 11:55 Uhr Versteigerung Mountainbikes
12:00 Uhr bis 12:25 Uhr Versteigerung sonstige Fahrräder
Eine Übersicht der zu versteigernden Fundfahrräder finden Sie nachfolgend oder ab sofort am Empfang des SG Bürgerservice im Neuen Rathaus.
Die Empfangsberechtigten (Verlierer oder Finder) können ihre Rechtansprüche bis einschließlich 31.05.2023 im SG Bürgerservice der Stadt Nordhausen geltend machen. Hierfür wird vorab um eine schriftliche Mitteilung gebeten (ggf. per E-Mail an buergserservice@nordhausen.de).
Fundbüro / Versteigerung
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03631/696-838
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Neues Rathaus
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99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Das Fundbüro der Stadt Nordhausen ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der/die Besitzer/in innerhalb dieser Zeit nicht, so haben der/die Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht innerhalb einer bestimmten Frist wahrgenommen, wird die Stadt Nordhausen selbst Eigentümer der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann nach vorheriger Bekanntmachung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Nordhausen.
Öffentliche Bekanntmachung
Versteigerung von Fundsachen
Am Samstag, dem 03.06.2023 findet ab 09:00 Uhr im Innenhof des Neuen Rathauses eine öffentliche Versteigerung der Fundfahrräder statt, welche bis zum 30.09.2022 beim Ordnungsamt, SG Bürgerservice, der Stadt Nordhausen abgegeben worden sind.
Ab 08:30 Uhr wird der Innenhof geöffnet, um sich vorab einen Überblick verschaffen zu können. Dann wird wie folgt versteigert:
09:00 Uhr bis 09:25 Uhr Versteigerung Kinderfahrräder
09:30 Uhr bis 10:25 Uhr Versteigerung Damenfahrräder
10:30 Uhr bis 10:55 Uhr Versteigerung Herrenfahrräder
11:00 Uhr bis 11:55 Uhr Versteigerung Mountainbikes
12:00 Uhr bis 12:25 Uhr Versteigerung sonstige Fahrräder
Eine Übersicht der zu versteigernden Fundfahrräder finden Sie nachfolgend oder ab sofort am Empfang des SG Bürgerservice im Neuen Rathaus.
Die Empfangsberechtigten (Verlierer oder Finder) können ihre Rechtansprüche bis einschließlich 31.05.2023 im SG Bürgerservice der Stadt Nordhausen geltend machen. Hierfür wird vorab um eine schriftliche Mitteilung gebeten (ggf. per E-Mail an buergserservice@nordhausen.de).