Bürgerservice

Nachlasssicherung der Ordnungsbehörde im Zusammenhang eines Verstorbenen ohne Angehörigen

zuständig:

Sachgebiet Öffentliche Ordnung

03631/696-9568
03631/696-9534
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Die Zuständigkeit für das Ordnungsamt im Zusammenhang mit der Nachlasssicherung beschränkt sich ausschließlich auf die Gefahrenabwehr.

Das Ordnungsamt greift ein, wenn z. B. von einem Gebäude wegen eines nicht abgestellten Gashahnes oder eines noch intakten Stromnetzes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann und es keinen Berechtigten (Verwandten) gibt oder dieser nicht rechtzeitig handelt oder handeln kann, um die Gefahr zu beseitigen.

In diesem Fall verschafft sich das Ordnungsamt Zutritt zum Gebäude, stellt die Versorgungssysteme (Gas, Wasser, Strom etc.) ab und nimmt eine entsprechende Meldung an die Versorgungsträger vor.

Das Ordnungsamt ist nicht zuständig für die Sicherung von persönlichen Wertsachen oder anderen Nachlässen. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich dem Nachlassgericht.
Bemerkung
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9252

Nachlasssicherung der Ordnungsbehörde im Zusammenhang eines Verstorbenen ohne Angehörigen

zuständig:

Sachgebiet Öffentliche Ordnung

03631/696-9568
03631/696-9534
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Die Zuständigkeit für das Ordnungsamt im Zusammenhang mit der Nachlasssicherung beschränkt sich ausschließlich auf die Gefahrenabwehr.

Das Ordnungsamt greift ein, wenn z. B. von einem Gebäude wegen eines nicht abgestellten Gashahnes oder eines noch intakten Stromnetzes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann und es keinen Berechtigten (Verwandten) gibt oder dieser nicht rechtzeitig handelt oder handeln kann, um die Gefahr zu beseitigen.

In diesem Fall verschafft sich das Ordnungsamt Zutritt zum Gebäude, stellt die Versorgungssysteme (Gas, Wasser, Strom etc.) ab und nimmt eine entsprechende Meldung an die Versorgungsträger vor.

Das Ordnungsamt ist nicht zuständig für die Sicherung von persönlichen Wertsachen oder anderen Nachlässen. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich dem Nachlassgericht.
Bemerkung
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9252
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.