Bürgerservice

Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

zuständig:

Sachgebiet Standesamt

03631/696 9416
03631/696 835
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Standesamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen im Ausland können am Wohnsitz- standesamt nachbeurkundet werden. Sollten Sie keinen aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie über die deutsche Auslandsvertretung die Nachbeurkundung beim Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes beantragen. Hatten Sie nie einen Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Alle Voraussetzungen für die Beurkundung erfragen sie bitte, individuell auf ihre Familiensituation angepasst, beim zuständigen deutschen Standesamt bzw. bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Dokumente
- persönliche Vorsprache erforderlich bzw. erfolgt eine schriftliche Beratung entsprechend ihrer Angaben im Antrag
- ausländische Urkunden, die nicht auf einem mehrsprachigen Formular gem. Vertrag bzw. mit Übersetzungshilfe bei Urkunden aus einem EU-Mitgliedsstaat vorgelegt werden, müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher (www.justiz-dolmetscher.de) übersetzt werden
Bemerkung
Antragsberechtigt sind:
1. bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder,
2. bei Ehe die Ehegatten; sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
3. bei einem Sterbefall die Eltern, die Kinder und der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.

Kosten für die Nachbeurkundung:
Geburt: 90 €; Ehe: 100 €; Sterbefall: 62 €
und pro Urkunde: 10 €

u.U. fallen weitere Kosten an


Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.

Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

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03631/696 9416
03631/696 835
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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen im Ausland können am Wohnsitz- standesamt nachbeurkundet werden. Sollten Sie keinen aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie über die deutsche Auslandsvertretung die Nachbeurkundung beim Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes beantragen. Hatten Sie nie einen Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Alle Voraussetzungen für die Beurkundung erfragen sie bitte, individuell auf ihre Familiensituation angepasst, beim zuständigen deutschen Standesamt bzw. bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
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- ausländische Urkunden, die nicht auf einem mehrsprachigen Formular gem. Vertrag bzw. mit Übersetzungshilfe bei Urkunden aus einem EU-Mitgliedsstaat vorgelegt werden, müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher (www.justiz-dolmetscher.de) übersetzt werden
Bemerkung
Antragsberechtigt sind:
1. bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder,
2. bei Ehe die Ehegatten; sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
3. bei einem Sterbefall die Eltern, die Kinder und der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.

Kosten für die Nachbeurkundung:
Geburt: 90 €; Ehe: 100 €; Sterbefall: 62 €
und pro Urkunde: 10 €

u.U. fallen weitere Kosten an


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