Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Nordhausen

Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)

Gesamtstädtisches einzelhandelsbezogenes Zentrenkonzept von 1995 fortgeschrieben

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 27. März 2019 das fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen beschlossen (BV 1291/2019). Damit verfügt die Stadt über ein fortgeschriebenes städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), auf dessen Grundlage eine sachgerechte Steuerung der aktuellen und zukünftigen Einzelhandelsentwicklung möglich ist.

Warum ist ein solches Konzept wichtig?

  • Es stellt eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von (insbesondere großflächigen) Einzelhandelsvorhaben dar.
  • Es hilft der Stadt Nordhausen frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Planvorhaben bzw. Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen im Stadtgebiet einschätzen zu können.
  • Es dient als fundierte Bewertungsgrundlage und Orientierungshilfe für sachgerechte Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit einzelhandelsspezifischen Stadtentwicklungsfragestellungen.
  • Es zeigt Handlungsnotwendigkeiten zur Schaffung von geeigneten städtebaulichen Rahmenbedingungen für die stadtentwicklungspolitisch gewünschte Einzelhandelsentwicklung auf.
  • Es stellt vor diesem Hintergrund eine bedeutende Argumentations- und Begründungshilfe im Rahmen der bauleitplanerischen Umsetzung dieser Zielsetzungen dar.

Welche Ziele verfolgt das Konzept?

  • Die Untersuchung soll – unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher, demographischer und städtebaulicher Rahmenbedingungen als auch betrieblicher Anforderungen – einzelhandelsspezifische Entwicklungserfordernisse und -grenzen aufzeigen.
  • Mit dem Konzept sollen Strategien für die zukünftige Steuerung und Entwicklung des Einzelhandels in Nordhausen im Allgemeinen und insbesondere der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Fachmarktstandorte (u.a. Darrweg und Hallesche Straße) im Speziellen formuliert werden.
  • Vor allem soll die Fortschreibung des Konzeptes auch die Planungs- und Rechtssicherheit für zukünftige Entscheidungen und Verfahren sowohl auf kommunaler wie auch privater Seite weiterhin gewährleisten.

Meilensteine zur Fortschreibung

  • Beauftragung des Büros Junker & Kruse Stadtforschung Planung, Dortmund, im Juni 2018 nach Beschluss im Stadtrat am 30. Mai. 2018.
  • Zur Analyse der Angebotssituation wurde im Juli/August 2018 eine flächendeckende Vollerhebung des Nordhäuser Einzelhandelsbestandes durchgeführt.
  • Eine Kundenherkunftserhebung fand in Koopertion mit ausgewählten Einzelhändlern im September 2018 statt.
  • Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurde durch einen begleitenden Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern des City-Managements, des Einzelhandels, der IHK, des EHV sowie den Fraktionen, kritisch begleitet und unterstützt.
  • 29. Januar 2019 Kick-Off der Bürgerbeteiligung mit dem Stadtgespräch und sich anschließender Offenlage des Konzeptes. Bis einschließlich 15. Februar 2019 besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu informieren und zu äußern.
  • Ab 16. Februar 2019 erfolgt die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen und die Finalisierung des Konzepts.
  • Beschluss des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Nordhausen als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB durch den Stadtrat im März 2019.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung
Markt 1; Stadthaus, 2.OG 99734 Nordhausen
03631 696 9308
Montag: 8.30 bis 15.30 Uhr Dienstag: 8.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch: 8.30 bis 15 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen

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