Meldung

Stadtverwaltung Nordhausen erhält rund 4,5 Mio Euro vom Land zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen

Dienstag, 16. November 2021, 17:00 Uhr
Symbolfoto  (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Symbolfoto (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Mit Datum 10.11.2021 (Posteingang 15.11.2021 im Original) wurde der Stadt Nordhausen durch Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes über den „Antrag auf Gewährung eines Ausgleiches von besonderen Härten nach der VV-ThürStaKoFiG-Härtefallausgleichszahlungen“ eine Ausgleichsleistung zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen in Höhe von 4.547.707,15 Euro gewährt. Dahinter verbirgt sich die Finanzhilfe des Landes für Kommunen zum Ausgleich von Corona bedingten Einnahmeausfällen des Jahres 2020, insbesondere bei Gewerbesteuereinnahmen. Die Stadt Nordhausen hatte noch im Jahr 2020 die erhaltenen Ausgleichszahlungen zur Gewerbesteuerverlustkompensation von Land und Bund, aufgrund der Beurteilungskriterien, in voller Höhe zurückgezahlt und profitiert nun in vollem Umfang von der Härtefallregel.

„Ich begrüße selbstverständlich die Gewährung der Zahlungen des Landes Thüringen und danke auch der Stadtverwaltung und hier im Speziellen der Stadtkämmerei, die das Maximum aus den Ausgleichszahlungsanträgen für die Stadt herausgeholt hat. Mit den Geldern konnten wir bereits die noch bestehende Haushaltssperre im Umfang von ca. 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 auflösen“, so Oberbürgermeister Kai Buchmann. „Den Einsatz der zusätzlich gewonnenen, liquiden Mittel für das Folgejahr 2022 soll ein nochmals überarbeiteter Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufzeigen, insbesondere hinsichtlich Steuererhebung, freiwilliger Zuschuss zu Kosten der Verpflegung der Kinder in Kindergärten und Investitionen“, so der Nordhäuser Oberbürgermeister weiter.

In der Stadtratssitzung vom 20. Oktober 2021 wurde der Stadtrat stichtagsgenau über die aktuelle Haushaltslage informiert und mit Blick auf die Haushaltsaufstellung 2022 erläutert, was passieren könnte, würde es in Erfurt bei den kommunalpolitisch wichtigen Finanzstellschrauben zu keiner Entscheidung für die Kommunen kommen. „Als Oberbürgermeister Nordhausens will ich die Mehrbelastung der Menschen vermeiden. Ich halte Steuererhöhungen immer für das letzte Mittel um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Allerdings kann ich sie nicht kategorisch ausschließen, denn der Gesetzgeber verpflichtet mich bzw. die Stadtverwaltung dazu: Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen (§ 5 ThürKDG)“ stellt Buchmann abschließend klar.
Die nun gewährte Ausgleichszahlung war in der Höhe im Voraus nicht planbar. Die Bedarfe der Stadt Nordhausen waren aus unserer Sicht klar und anzuerkennen, unbekannt waren aber die Anzahl, Höhe und Berechtigung von Härtefallanträge von anderen Kommunen im Freistaat Thüringen.

Es bleibt trotzdem aktuell ein externes strukturelles Defizit von Landeszuweisungen und Kreisumlage. Dieses Defizit deckt die Stadt auch weiterhin mit nicht planbaren Einmaleffekten aber vor allem jährlich mit den Steuereinnahmen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer. Dies geschieht seit 2012 und ist in den letzten Jahren immer wieder Grund für Steuererhöhungen gewesen.

Auch stimmt der Eindruck nicht, der in den letzten Wochen durch Stadtratsfraktionen suggeriert wurde. Die Stadt Nordhausen schwimmt nicht im Geld. Kassenstände zu einem unterjährigen Stichtag geben nicht die bestehenden und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen wieder.
Richtig ist allerdings, dass die kreisangehörige Stadt Nordhausen aus einer jahrelangen schier ausweglosen Finanzsituation kommt und durch harte Einschnitte schlussendlich im Jahr 2019/2020 den Weg zu soliden Finanzen geschafft hat. Die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit, Jährlichkeit, etc. wird seitens der Rechtsaufsicht im Landratsamt Nordhausen beschieden und durch Jahresabschlussprüfer testiert.
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.