Meldung

Fragen zur Baumaßnahme Europakreuzung

Dienstag, 06. September 2022, 09:53 Uhr
Stellungnahme der Stadtverwaltung Nordhausen:


Die Lichtsignalanlagen (LSA) im Bereich der Europakreuzung sind überwiegend aus „DDR-Zeiten“ und somit weit über 30 Jahre alt. Nach Abschluss der Bauarbeiten in der Grimmelallee sind dann die Lichtsignalanlagen koordiniert. Dies bedeutet, dass es eine „Grüne Welle“ von der Brücke der Einheit bis zum Beethovenring geben wird. Hierdurch soll der Verkehrsfluss in der Grimmelallee und der Parkallee verbessert. Damit wird der Beschluss des Stadtrates zur Planung der „Grünen Welle“ umgesetzt.

Die aktuellen Arbeiten des TLBV (als zuständigen Straßenbaulastträger) im Kreuzungsbereich beziehen sich also ausschließlich auf den tiefbautechnischen Teil der neu zu errichtenden LSA – sprich Verkabelung/ Leerverrohrung und Fundamente. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) im Kreuzungsbereich lediglich teilweise eine Deckensanierung vorgenommen. Diese Sanierung ergibt sich letztendlich aus der Verkehrssicherungspflicht. Die Fahrbahnränder bleiben demnach unverändert.

Damit lässt sich auch die durch die CDU-Fraktion im Stadtrat geäußerte Kritik an der Stadtverwaltung einordnen. Denn es handelt sich um keinen grundhaften Ausbau der Kreuzung. Bei einer späteren Umgestaltung wird die Stadt sicher mit eingebunden und auch eine Variantenuntersuchung oder ähnliches wird es dann mit großer Wahrscheinlichkeit geben (Vgl. Beschluss des Stadtrates zur Sanierung Grimmelallee).

Umso bedauerlicher ist es, dass Seitens der CDU-Stadtratsfraktion vor Ihrer teilweisen persönlichen „Abrechnung“ gegen den Oberbürgermeister nicht in der Stadtverwaltung und sicherlich nicht im TLBV nachgefragt bzw. recherchiert wurde.


Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) zur Baumaßnahme:


Straßenkreuzungen (Knotenpunkte) gehören sowohl hinsichtlich der Verkehrssicherheit als auch der Leistungsfähigkeit und der Umweltauswirkungen zu den neuralgischen Punkten in einem Straßennetz, so dass ihrer Ausbildung eine besondere Bedeutung zukommt. Eine fundierte Planung dient der sicheren, funktionsgerechten und gestalterisch ansprechenden Wahl einer geeigneten und zweckmäßigen Knotenpunktsform. Dies kann beispielsweise neben der Anlage eines Kreisverkehrsplatzes auch ein sogenannter plangleicher Knotenpunkt mit einer Lichtsignalanlage sein.
Wir stehen allen möglichen Knotenpunktsformen offen gegenüber. Jedoch kann erst mit einer fortgeschriebenen Planung festgestellt werden, welche Knotenpunktsform sich als die geeignetste herausstellt. Das TLBV, Region Nord, beabsichtigt mittelfristig die Kreuzung „Am Alten Tor“ sowie die Parkallee weiter zu beplanen um auch zukünftig ein anforderungsgerechtes Verkehrsnetz mit leistungsstarken Knotenpunkten zur Verfügung stellen zu können.

Die wesentliche Änderung eines Knotenpunktes, wie der Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz, bedarf einer intensiven stufenweisen technischen Planung und Abstimmung mit den Kreuzungsbeteiligten. Dies sind neben der Bundesrepublik Deutschland der Landkreis Nordhausen und die Stadt Nordhausen. In einem ersten Schritt wurde im Rahmen einer Vorplanung ein grundsätzliches Konzept initiiert. Dieses Konzept soll mittelfristig fortgeschrieben und vertieft werden. Dies setzt jedoch die erforderlichen Haushaltsmittel voraus.
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