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FAQ Parkgebühren in der Stadt Nordhausen

Freitag, 07. Juni 2024, 11:20 Uhr
Das Amtsblatt der Stadt Nordhausen, der „Nordhäuser Ratskurier“, Nr. 11/2024 ist am 5. Juni erschienen und beinhaltet die zweite Neufassung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Nordhausen (Nordhäuser Parkgebührenordnung NdhParkGebO). Eine Übersicht mit Fragen und Antworten steht hier zur Verfügung:

Warum muss man Parkgebühren zahlen?
Autos sind für viele Menschen das Hauptverkehrsmittel in der Stadt. Um möglichst vielen eine Parkmöglichkeit zu bieten, wird in Nordhausen der Parkraum bewirtschaftet, da nicht unbegrenzt Parkraum zur Verfügung steht. Die Parkdauer und -gebühren richten sich nach dem Standort des Parkplatzes. Sie sind aber immer durch entsprechende Parkschilder und durch die zusätzlichen Informationen an den Parkscheinautomaten gekennzeichnet und ersichtlich. Ziel der gebührenpflichtigen Bewirtschaftung von Parkflächen ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des Straßenverkehrsrechts.

Warum wurden die Parkgebühren erhöht?
Parkplätze auszuweisen und sie zu unterhalten verursacht der Verwaltung zudem Kosten. Diese wurden letztmalig im Jahr 2011 angepasst. Derzeit werden einige Parkscheinautomaten im Stadtgebiet erneuert. Hier bieten sich Synergieeffekte bei der Programmierung an.
Die Erhöhung der Parkgebühren sollte sich im selben Rahmen wie die Preisentwicklung bei den ÖPNV-Tarifen bewegen. Die Änderungen sollen die Innenstadt vom Autoverkehr entlasten und mehr Menschen zum Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und auf das Fahrrad bewegen. Darüber hinaus ist die Stadt Nordhausen zur Verbesserung der Einnahmesituation verpflichtet, um den Haushalt fortwährend auszugleichen. Satzungen und Gebührenordnungen sind alle vier bis fünf Jahre zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Anpassung der Parkgebührenordnung erfolgte des Weiteren mit Blick auf die ausbleibenden Steuereinnahmen (Vgl. Mai-Steuerschätzungen Bund und Land Thüringen) und in Vorbereitung auf die Haushaltsdiskussionen 2024ff.

Wie hoch sind die neuen Parkgebühren?
Die Höhe der Gebühren wird in Abhängigkeit der Umfeldnutzungen und des lokalen Parkdrucks festgesetzt. Die Parkgebühren und die maximale Höchstparkdauer sind jeweils auf dem Parkscheinautomaten erkennbar. Die Parkgebühren (alt = kursiv) betragen:

a) in der Gebührenzone 1
  • bis zu 0,5 Stunden Parkzeit 1,00 € | 0,25 €
  • bis zu 1 Stunde Parkzeit 2,00 € | 0,50 €
  • bis zu 2 Stunden Parkzeit 4,00 € | 1,00 €
  • für jede weitere Stunde Parkzeit 2,00 € | 0,50 €

b) in der Gebührenzone 2
  • bis zu 0,5 Stunden Parkzeit 0,50 € | 0,50 €
  • bis zu 1 Stunde Parkzeit 1,00 € | 1,00 €
  • bis zu 2 Stunden Parkzeit 2,00 € | 2,00 €
  • für jede weitere Stunde Parkzeit 1,00 € | 0,50 €

c) in der Gebührenzone 3
  • bis zu 1 Stunde Parkzeit 0,50 € | -/-
  • bis zu 2 Stunden Parkzeit 1,00 € | 0,50 €
  • je Tag 2,00 € | 1,00 €

d) in der Gebührenzone 4
  • je Tag 0,50 € | 0,50 €


Die Straßen der jeweiligen Gebührenzonen sind in der Parkgebührenordnung aufgelistet.

Warum kommt es in der Gebührenzone 1 zu einer Vervierfachung?
Im Jahr 2016 wurde durch den Stadtrat der Stadt Nordhausen die Änderung der Parkraumbewirtschaftungskonzeption aus dem Jahr 2011, einschließlich eines entsprechenden Bewirtschaftungsplans mit zwei unterschiedlichen Gebührenzonen, beschlossen. Bei der im Dezember 2016 ergangenen Parkgebührenordnung wurden die Parkgebühren jedoch genau anders herum festgelegt, was den eigentlichen Intensionen der vorher beschlossenen Parkraumbewirtschaftung widerspricht. Dadurch wurden die angedachten Gebührenhöhen der Zonen untereinander vertauscht. Im Zuge der Neufassung der Parkgebührenordnung wurde dieser Fehler nun korrigiert. Es stehen weiterhin gebührenfreie Parkplätze (mit Parkuhr) in der Innenstadt zur Verfügung.

Welche Auswirkungen haben die Gebührenerhöhungen für die Langzeitparkplätze?
Für die Langzeitparkplätze der Gebührenzonen 3 und 4 können Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresparkscheine erworben werden. Die Parkgebühren betragen:

a) in der Gebührenzone 3
  • Vierteljahresparkschein 100,00 € | 63,00 €
  • Halbjahresparkschein 180,00 € | 126,00 €
  • Jahresparkschein 320,00 € | 252,00 €


b) in der Gebührenzone 4
  • Vierteljahresparkschein 30,00 € | 31,50 €
  • Halbjahresparkschein 60,00 € | 63,00 €
  • Jahresparkschein 120,00 € | 126,00 €


Welche Kosten fallen für die Bewohnerparkausweise an?
In städtischen Quartieren, in denen Bewohner mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kfz zu finden, wurden Bewohnerparkvorrechte geschaffen. Die Gebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen betragen:
  • Vierteljahresparkausweis 30,00 €
  • Halbjahresparkausweis 50,00 €
  • Jahresparkausweis 90,00 €
  • Zweijahresparkausweis 150,00 €


Nachdem den Kommunen durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes die Ermächtigung eingeräumt wurde, die Gebühren für die Bewohnerparkausweise selbst festzusetzen, wurden diese auf das Niveau vergleichbarer Thüringer Kommunen angepasst.

Wie hoch sind die neuen Gebühren im Vergleich zu anderen Städten?
Mit den aktuellen Parkgebühren befand sich die Stadt Nordhausen im Vergleich im unteren Gebührensegment. Mit den nun angepassten Parkgebühren liegen wir im Mittelfeld der Städte in Thüringen. Aus diesem Grund ist die Änderung aus Sicht der Stadt Nordhausen angemessen.

Ab wann gelten die neuen Parkgebühren?
Mit der Änderung der Gebührenordnung schafft die Stadtverwaltung die Rechtsgrundlage, gültig ab 1. Juli 2024. Wahrscheinlich dauert die Umstellung der Automaten mehrere Wochen. Mit der Umsetzung ist die Badehaus GmbH beauftragt worden.

Wo kann ich kostenlos parken und den ÖPNV nutzen?
Weiterhin stehen gebührenfreie Parkplätze (mit Parkuhr) in der Innenstadt zur Verfügung. Auf den ausgewiesenen Park und Ride-Anlagen (kurz: P+R) können Pendlerinnen und Pendler ihr Auto abstellen, um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzufahren. So wird der Verkehr in der Nordhäuser Innenstadt reduziert. Hier parken Autos kostenlos am Stadtrand mit direktem Anschluss an den städtischen ÖPNV:
  • Wendeschleife Ost/ Karl-Meyer-Straße (ca. 80 Stellplätze, kostenfrei)
  • Wendeschleife Parkallee/ Beethovenring (ca. 70 Stellplätze, kostenfrei)


Wie sind die rechtlichen Grundlagen geregelt?
Aufgrund des § 6a Abs. 5a, 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts und des § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung handelt er sich beim Straßenverkehrsrechts um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, welche der Stadt Nordhausen vom Freistaat Thüringen übertragen wurde. Der Oberbürgermeister setzt in eigener Zuständigkeit gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung diese Aufgabe innerhalb des vom Stadtrat der Stadt Nordhausen zuletzt im Jahr 2016 beschlossen Parkraumbewirtschaftungskonzeption für die Innenstadt um.

Wird jetzt auch das Parkraumbewirtschaftungskonzept der Stadt Nordhausen überarbeitet?
Die Parkraumbewirtschaftungskonzeption für die Innenstadt wurde im Jahr 2016 beschlossen. Die Aktualisierung der Konzeption muss im Amt für Stadtentwicklung (Dezernat 2) erfolgen. Der Stadtrat und die Bürgerinnen und Bürger werden diese Diskussion aktiv begleiten, denn im Ergebnis beschließt der Stadtrat der Stadt Nordhausen.
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