Meldung

Ab 1. November: Neuerungen bei der Ausstellung von Pässen

Freitag, 02. November 2007, 10:27 Uhr
Nordhausen (psv) Im Bereich Bürgerservice gibt es ab 1. November 2007 auf Grund einer Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften Neuerungen bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen. Das kündigte jetzt die Leiterin des Bürgerservice Barbara Biedermann an. Die Gebühren sowie die Bearbeitungsdauer von 2 bis 3 Wochen für die Ausstellung der Dokumente ändern sich jedoch nicht.



Judith Dlouhy bearbeitet im Bürgerservice die neuen Reisepässe und nimmt die Fingerabdrücke des Antragstellers. (Foto I. Bergmann)

Wesentliche Änderungen bei der Antragstellung ab November seien beim Reisepass die zusätzliche Speicherung von Fingerabdrücken im Chip und der Wegfall des Kindereintrages, erklärt Biedermann. „Die Daten zum Fingerabdruck werden ausschließlich im Chip des Passes gespeichert und können nur durch spezielle Zugriffsberechtigungen aus dem Chip gelesen werden", sagt sie. Bei Ausgabe des fertigen Passes werden diese Daten im Passregister gelöscht. Auch gebe es keine zentrale Speicherung der Fingerabdruckdaten und auch an Dritte würde diese nicht weiter gegeben, versichert die Leiterin des Bürgerservice.

Sowohl beim Reisepass als auch beim Personalausweis fällt der Ordens- oder Künstlername weg und die Gültigkeitsdauer ändert sich von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre (bisher 26 Jahre). Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Beim vorläufigen Reisepass werden ebenfalls der Ordens- und Künstlername sowie die Kinder nicht mehr eingetragen. Der Kinderreisepass sei jetzt 6 Jahre - maximal bis zum 12. Lebensjahr und nicht mehr bis zum 16. Lebensjahr - gültig, so die Leiterin des Bürgerservice.

Weitere Auskünfte und Informationen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice im Neuen Rathaus, Markt 15, Tel. (03631) 696 555.

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