Ausschreibungen & Auslegungen

Öffentliche Auslegung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Nordhausen

30.01.2019 - 16.02.2019
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 30.05.2018 die Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Nordhausen beschlossen (BV/1000/2018).

Als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) bildet das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) die Grundlage für eine sachgerechte Steuerung der aktuellen und zukünftigen Einzelhandelsentwicklung der Stadt Nordhausen. In diesem Zusammenhang sollen die Ansiedlung von Einzelhandel in der Innenstadt als zentralem Versorgungsstandort für die Stadt Nordhausen und das Umland gefördert, die verbrauchernahe Versorgung in den Stadtteilzentren gesichert und städtebaulich unerwünschte Einzelhandels-ansiedlungen und –entwicklungen verhindert werden. Entsprechend findet das Konzept Berücksichtigung bei der Aufstellung von Bauleitplänen und wird zur Beurteilung und Abwägung von (insbesondere großflächigen) Einzelhandelsvorhaben herangezogen. Eine Aktualisierung des bestehenden Konzeptes ist notwendig, da dieses aus dem Jahr 1995 stammt und die tatsächlichen Gegebenheiten und Entwicklungen nicht mehr angemessen abbildet.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung soll der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden sich zu informieren und zu äußern. Diese Beteiligung ist nicht förmlich vorgeschrieben, sondern erfolgt freiwillig und dient der Transparenz des kommunalen Handelns. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung soll das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB durch den Stadtrat beschlossen werden und in der Folge die Grundlage für das zukünftige Verwaltungshandeln im Bereich der Einzelhandelsentwicklung darstellen. Der Wirkungsbereich des EZK umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Nordhausen.

Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liegt zur Einsichtnahme für jedermann aus:
vom 30.1.2019 bis einschließlich 15.02.2019

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung steht das Konzept hier (siehe unten) als Download bereit.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich an oben aufgeführte Adresse bzw. per eMail an stadtkonzepte@nordhausen.de oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Konzept sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Gez. Jutta Krauth, Bürgermeisterin


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Auslegungsende abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.

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