Meldung

Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts liegt aus

Mittwoch, 30. Januar 2019, 11:15 Uhr
Nordhausen (psv) Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen aus dem Jahr 1995 wird derzeit durch das Büro Junker + Kruse, Stadtforschung und Planung aktualisiert, da es die aktuellen Gegebenheiten nicht mehr widerspiegelte.
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurde durch einen begleitenden Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern des Einzelhandels, der Industrie- und Handelskammer, des Einzelhandelsverbands und der Fraktionen, kritisch begleitet und unterstützt. Den Entwurf des neuen Konzeptes hat das Büro am 29. Januar 2019 in einem Stadtgespräch der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung soll der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden sich bis zum 15. Februar 2019 zu informieren und zu äußern.

Stadtgespräch zuR Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Foto: Pressestelle Stadt Nordhausen) Stadtgespräch zuR Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Foto: Pressestelle Stadt Nordhausen)
Bei einem Stadtgespräch wurde über 100 Interessierten der Entwurf des neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts vorgestellt.

„Das Konzept ist eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von Einzelhandelsvorhaben. Jetzt wird das Konzept zusätzlich für zwei Wochen bis zum 15. Februar 2019 zur Einsichtnahme und Stellungnahme für Interessierte in der Stadtverwaltung Nordhausen, im Amt für Stadtentwicklung zur Information und Stellungnahme ausgelegt,“ führt Martin Juckeland, Amtsleiter für Stadtentwicklung, aus. Darüber hinaus wird der Entwurf auch auf der Homepage unter Aktuelles/Einzelhandels- und Zentrenkonzept eingestellt. Abgegebene Stellungnahmen per Post und/oder E-Mail zum Konzept vervollständigen nach der Abwägung den Konzeptentwurf.

„Das städtebauliche Konzept soll eine wichtige Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe für die Verwaltung sowie alle Handelsbetriebe und Einzelhandelsinvestoren bei der Beurteilung von Ansiedlungs- und Erweiterungsabsichten sein“, erklärte Stefan Kruse vom Planungsbüro.

Die Beteiligung ist nicht förmlich vorgeschrieben, sondern erfolgt freiwillig und dient der Transparenz des kommunalen Handelns. Danach soll das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept durch den Stadtrat beschlossen werden und in der Folge die Grundlage für das zukünftige Verwaltungshandeln im Bereich der Bauleitplanung und Einzelhandelsentwicklung darstellen.

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