Meldung

Faktencheck zu den Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion Hans-Georg Müller

Montag, 11. Januar 2021, 17:08 Uhr
In einem NNZ-Online-Beitrag vom 7. Januar 2021 finden sich Aussagen von Herrn Hans-Georg Müller, Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion im Stadtrat der Stadt Nordhausen, die leider einen Faktencheck bedürfen:

1. Der nicht-öffentliche Umgang mit dem Antikorruptionsbericht 2017 bezieht sich auf persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Gründe, nicht etwa auf inhaltliche Verdachtsmomente.
Es wurde eingehend erörtert, dass gemäß der Rechtslage der Stadtrat keine unbegrenzten Einsichtsrechte in diesen Bericht hat. Dennoch, ist nach Prüfung durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), der Bericht allen Bürgerinnen und Bürgern, um alle Angaben gekürzt oder geschwärzt, die betroffene Personen erkennen oder identifizieren lassen, zugänglich gemacht worden: https://www.nordhausen.de/news/news_lang.php?ArtNr=28198
Ein erneuter Versuch über eine zusätzliche Hauptausschusssitzung an den Originaltext zu kommen, läuft weiterhin ins Leere.

2. Im Zusammenhang mit der externen Veröffentlichung einzelner Inhalte des Antikorruptionsberichts von 2017, wurde keine Klage durch die Stadtverwaltung Nordhausen eingereicht.
Es wurden lediglich zwei Schreiben des Rechtsamtes der Stadt Nordhausen an die Staatsanwaltschaft versendet, da dienstliche Unterlagen mit persönlichkeits- und datenschutzrechtlichem Inhalt scheinbar den Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben. Dies war nicht teuer und ist in einem Rechtsstaat durchaus geboten, legitim und kein Einzelfall.
Herr Stadtrat Hans-Georg Müller behauptet jedoch wider besseres Wissen, es hätte Klageverfahren gegeben.
Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Ermittlungsverfahren nach Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland führte. Die Ergebnisse dieses Verfahrens liegen der Stadt Nordhausen vor und werden akzeptiert.

3. Nicht richtig ist die Aussage von Herrn Stadtrat Hans-Georg Müller, der Stadtrat würde jede Strafanzeige beschließen.
Wenn dies so wäre, würde der Stadtrat auch jede Strafanzeige beschließen, die gestellt wird, wenn beispielsweise die Toilette am Bürgerhaus verwüstet oder in eine unserer Schulen eingebrochen wird. Jeder Beschäftigte der Stadtverwaltung hat das Recht und die Pflicht, bei Bedarf Strafanzeige zu stellen.

4. Oberbürgermeister Buchmann beauftragt und bezahlt Rechtsvertreter in persönlichen Angelegenheiten selbst.
Die geäußerte Vermutung von Herrn Stadtrat Hans-Georg Müller, dass Mehrkosten in der Stadtverwaltung anfallen würden, ist falsch.

5. Die Forderung einen zusätzlichen Hauptausschuss einzuberufen, ist rechtlich nicht gedeckt.
Am 10. Januar wurden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, Kontaktminimierung, Schließen von Schulen, Kitas, Gastronomiebetrieben, Gewerbebetrieben etc., nochmals verschärft. Immer wieder neue Präsenztermine einzufordern, konterkariert die Vorgaben der Bundes- bzw. Landesregierung und erschwert die Arbeit des Gesundheitswesens.
Der Oberbürgermeister will die Arbeit des Stadtrates nicht erschweren, jedoch muss er in Zeiten der Pandemie eine Ermessensentscheidung treffen, zu welchem Zeitpunkt er stadtratsrelevante Zusammenkünfte terminiert. Wenn das Thema nicht eilbedürftig ist, und auch ohne dass ein Schaden für die Stadt Nordhausen entsteht durchaus später diskutiert werden kann, so muss die Abwägung zu Gunsten des Gesundheitsschutzes aller Teilnehmenden erfolgen, nicht nur der antragsstellenden Stadtratsmitglieder. Jeder Stadtrat kann jederzeit an das Büro OB herantreten und einen Vorschlag zu Themen und Tagesordnungspunkten machen, welche dann gemäß der in der Geschäftsordnung festgelegten Beratungsfolge des Stadtrates behandelt und diskutiert werden können. Der Oberbürgermeister begrüßt immer den sachlichen und fachlichen Diskurs mit den Stadträten.

Am Ende halten die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion, Hans-Georg Müller, dem Faktencheck nicht stand.
Beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verbreitung von Verdrehungen und Unwahrheiten nährt Verschwörungserzählungen.
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