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Thüringer Staatskanzlei informiert: Neuer GEMA-Pauschalvertrag sichert finanzielle Entlastung für Vereine

Dienstag, 06. Mai 2025, 13:33 Uhr
Nordhausen (psv) Mit dem Inkrafttreten eines neu aufgelegten Pauschalvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und der GEMA werden Thüringer Vereine im Jahr 2025 spürbar entlastet. Der neue Vertrag gilt ab dem 1. Mai 2025 und hat eine Laufzeit bis Ende 2027, was für die Betroffenen eine Planungssicherheit von über zwei Jahren bedeutet. Für das laufende Jahr stehen insgesamt 200.000 EUR zur Verfügung. In den darauffolgenden Jahren beläuft sich das finanzielle Volumen auf jeweils 300.000 EUR. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen können ab sofort weiterhin die GEMA-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen jährlich vom Land übernehmen lassen.

„Unsere Vereine und die im Ehrenamt engagierten Thüringerinnen und Thüringer sind das Herz unserer Gesellschaft – sie stiften Zusammenhalt und fördern die kulturelle Identität in allen Generationen“, erklärt Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt. „Die neue Landesregierung erkennt diesen unschätzbaren Wert. Mit dem GEMA-Pauschalvertrag senden wir ein klares Signal: Wer sich ehrenamtlich mit voller Kraft für andere einsetzt, den werden wir nicht durch bürokratische oder finanzielle Hürden bremsen. Unser Ziel ist eine lebendige und starke Bürgergesellschaft – und diese beginnt vor Ort. Starke Vereine bedeuten ein starkes Thüringen.“

Jürgen Paudtke, Leiter Vertragspartnerschaften und Verbandsbeziehungen bei der GEMA ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass die neue Landesregierung den Ehrenamtsvertrag mit der GEMA wieder aufgreift. Musik ist für die geförderten Veranstaltungen unverzichtbar und die Rolle der Kreativen in der Kulturlandschaft wird auf diese Weise klar bestärkt. Mit seiner Unterstützung leistet der Freistaat Thüringen einen aktiven Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zeigt große Verantwortungsbereitschaft für die rechtssichere Musiknutzung von ehrenamtlichen Organisationen. Indem die Anmeldungen vollumfänglich digitalisiert erfolgen, senken wir dabei die Aufwände für die Musiknutzung erheblich für alle Beteiligten.“

Vereine, die bereits einen eigenen Pauschalvertrag mit der GEMA haben, können ebenfalls von der neuen Vereinbarung profitieren – etwa für zusätzliche Veranstaltungen außerhalb bestehender Vereinbarungen. Die Anmeldung erfolgt unkompliziert über das GEMA-Onlineportal unter: externer Linkhttps://www.gema.de/portal

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden sich auf der Website der GEMA unter: www.gema.de/ehrenamtliche-vereine-in-thueringen

Fragen können direkt an das GEMA-KundenCenter unter dem Stichwort „Ehrenamt“ oder über das GEMA-Hilfecenter gestellt werden: www.gema.de/hilfe
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