Meldung

Liegt der Hebesatz nicht bei 340, verliert die Stadt Bedarfszuweisungen

Freitag, 18. März 2005, 11:07 Uhr
Nordhausen (psv) Mit Blick auf die Äußerungen von Nordhäuser Unternehmerverband und Industrie- und Handelskammer zu möglichen Steuererhöhungen folgende Stellungnahme der Stadt Nordhausen:

Sowohl die Stadträte als auch die Oberbürgermeisterin sind sich im Klaren, dass Steuererhöhungen eigentlich das falsche Signal sind.

Allerdings lassen die Vorgaben des Freistaates Thüringen wenig Spielraum: Ohne die Einhaltung des Haushaltsgrundsatzes der Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten wird die Stadt Nordhausen ? und das gilt auch für alle Thüringer Kommunen ? keinerlei Bedarfszuweisungen mehr in Erfurt beantragen dürfen. Die Vorgaben des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und die entsprechenden Richtlinien speziell zur Gewerbesteuer sind eindeutig: Der Hebesatz der Gewerbesteuer hat mindestens 340 Prozent zu betragen, sonst werden die Zuweisungen nicht ausgereicht.

Natürlich würde auch die Stadt Nordhausen gern mit niedrigen Hebesätzen werben ? das wäre aber nur um den Preis des anschließenden Verlustes der Bedarfszuweisungen möglich. Das liegt nicht im Interesse der Stadt, sowohl Stadtrat als auch ?verwaltung sind dem Wohl der Stadt verpflichtet und nehmen diese Verantwortung auch wahr. Es war deshalb bei den bisherigen Haushalts-Vorgesprächen in Stadtrat und Verwaltung ? und zwischen beiden ? Konsens, dass auch aus diesem Grund die gesetzlichen Vorgaben des Finanzausgleichsgesetzes eingehalten werden sollen und müssen.

Gleichwohl ist die Abwägung des Für und Wider für alle Beteiligten ein sehr schwieriger Prozess

Dieser politische Prozess der Beratung des Haushaltes ist noch nicht abgeschlossen. Den Stadträten lag am Mittwoch der Haushaltsentwurf 2005 in 1. Lesung vor. Aktuell laufen in den Fraktionen und Ausschüssen nun die Aussprachen zum Budget. An ihrem Ende wird die Entscheidung des Stadtrates stehen.
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