Der Sterbefall ist bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Haussterbefälle können durch das bevollmächtigte Bestattungsinstitut angezeigt werden.
Dokumente
War der/die Verstorbene verheiratet, so ist bitte die Heirats-/Eheurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches mitzubringen, bei Ledigen die Geburtsurkunde.
War der Verstorbene geschieden, so ist bitte die Heirats-/Eheurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches mitzubringen sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
Fristen
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Bemerkung
Bitte suchen Sie sich ein Bestattungsinstitut ihres Vertrauens und bevollmächtigen Sie dieses.
Das Bestattungsinstitut regelt dann alle Angelegenheiten auch beim Standesamt.
Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist somit nicht notwendig.