Bürgerservice
Herr Gerwien
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Kontakt Sachgebiet Umwelt und Grünordnung
Fax:03631 / 696 87 867
E-Mail:umweltamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Vorhaben, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen können, stellen genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß §§ 13-19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar.
Durch die zuständigen Genehmigungsbehörden können Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft gefordert werden.
Bauträger und Vorhabensträger können im Einzelfall die erforderlichen Ausgleichsverpflichtungen mit entsprechender Übernahme der Kosten an die Stadt Nordhausen abtreten, d. h. durch die Stadt realisieren lassen.
Durch die zuständigen Genehmigungsbehörden können Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft gefordert werden.
Bauträger und Vorhabensträger können im Einzelfall die erforderlichen Ausgleichsverpflichtungen mit entsprechender Übernahme der Kosten an die Stadt Nordhausen abtreten, d. h. durch die Stadt realisieren lassen.
Informationen
Bemerkung
Ansprechpartner:Herr Gerwien
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273