Bürgerservice

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Vorhaben, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen können, stellen genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß §§ 13-19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar.

Durch die zuständigen Genehmigungsbehörden können Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft gefordert werden.

Bauträger und Vorhabensträger können im Einzelfall die erforderlichen Ausgleichsverpflichtungen mit entsprechender Übernahme der Kosten an die Stadt Nordhausen abtreten, d. h. durch die Stadt realisieren lassen.
Bemerkung
Ansprechpartner:

Herr Gerwien
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

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03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
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Stadt Nordhausen
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- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Vorhaben, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen können, stellen genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß §§ 13-19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar.

Durch die zuständigen Genehmigungsbehörden können Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft gefordert werden.

Bauträger und Vorhabensträger können im Einzelfall die erforderlichen Ausgleichsverpflichtungen mit entsprechender Übernahme der Kosten an die Stadt Nordhausen abtreten, d. h. durch die Stadt realisieren lassen.
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Herr Gerwien
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273
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